Zitat von Gpswanderer
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
UNTERLAGEN Einzureichenden einkommensteuer
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch weiß nicht, welche Art von Einkünften du für 2022 erklärt hast. Offenbar hat das Finanzamt ein Signal gesetzt, wonach du erklärungspflichtig bist.
Das löscht sich nicht von selbst. Wahrscheinlich hast du schon vor den Mahnungen ein Erinnerungsschreiben bekommen.
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Mal den §§ Reiter spielen:
Das sind keine Mahnungen - die gibts nur wenn es um Geld geht.
Die zwei Schreiben sind:
- Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung
- Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes (kurz: Zwangsgeldandrohung)
AceDuk
Aber zum Thema zurück, du hast für 2022 eine Einkommensteuererklärung eingereicht. Auf Grund der Daten dieser Erklärung wurde bestimmt, dass du für das Folgejahr 2023 ebenfalls eine Erklärung einreichen sollst/musst (z.B. Pflichtveranlagung nach § 46 EStG oder Verlustvortrag nach § 10d EStG).
Ob du nun für 2023 tatsächlich eine Einkommensteuererklärung einreichen musst oder nicht, können wir dir nicht sagen. Das musst du mit deinem FA abklären.
Der nächste Schritt des FAs wäre übrigens eine Zwangsgeldfestsetzung wenn du bis zum genannten Termin nicht reagiert hast.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Hallo,
da wurde schon im ersten Erinnerungsschreiben der Satz
Sofern Sie diese Erinnerung für unberechtigt halten, unterrichten Sie bitte das oben genannte Finanzamt, damit der Sachverhalt überprüft werden kann.Gruß Klaus
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Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigenHallo,
da wurde schon im ersten Erinnerungsschreiben der Satz
ignoriert. Wenn man da gleich was unternommen hätte, wäre einem das jetzige "härtere" Vorgehen erspart geblieben.
Habe sogar eine Mail an das Finanzamt geschickt "Im Jahr 2023 hatte ich kein Einkommen, also habe ich eine Steuererklärung über Elster eingereicht, mit 0 Einkommen und 0 Steuerrückerstattung. Wird das unser Problem lösen?"Zuletzt geändert von AceDuk; 21.02.2025, 14:41.
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Hallo,
Du hast eine Steuererklärung mit 0 € Einkommen eingereicht. Eine Steuerrückerstattung wird nicht eingereicht.
Ob das dem Finanzamt reicht kann ich nicht beurteilen. Möglicherweise wirst Du um genauere Erklärungen gebeten.
Es ist aber wichtig, dass Du erst mal reagiert hast.Gruß Klaus
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Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigenHallo,
das hat ja mit tax return nichts zu tun. Du musst eine Steuererklärung machen, egal ob Du eine Rückerstattung (tax return) oder Steuer nachzahlen musst.
Du musst eine Steuerklärung für 2023 machen.
Hast Du 2023 nichts verdient (Arbeitslohn z.B.) ?
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