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    #16
    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Und wie hast Du dann Deinen Unterhalt bestritten ?
    Du brauchst doch Geld (Einkommen?) zum Leben.
    Ich habe gerade in Deutschland mit einem Work and Travel-Programm gearbeitet, gerade in 3 Monaten aus dem Ausland

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ich weiß nicht, welche Art von Einkünften du für 2022 erklärt hast. Offenbar hat das Finanzamt ein Signal gesetzt, wonach du erklärungspflichtig bist.

      Das löscht sich nicht von selbst. Wahrscheinlich hast du schon vor den Mahnungen ein Erinnerungsschreiben bekommen.
      ok, ich reiche die Steuererklärung für 2023 mit 0 Einkünften und 0 Steuererklärungen ein. Ich hoffe, ich werde keine weiteren Probleme haben

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        #18
        Mal den §§ Reiter spielen:

        Das sind keine Mahnungen - die gibts nur wenn es um Geld geht.

        Die zwei Schreiben sind:
        - Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung
        - Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes (kurz: Zwangsgeldandrohung)

        AceDuk
        Aber zum Thema zurück, du hast für 2022 eine Einkommensteuererklärung eingereicht. Auf Grund der Daten dieser Erklärung wurde bestimmt, dass du für das Folgejahr 2023 ebenfalls eine Erklärung einreichen sollst/musst (z.B. Pflichtveranlagung nach § 46 EStG oder Verlustvortrag nach § 10d EStG).

        Ob du nun für 2023 tatsächlich eine Einkommensteuererklärung einreichen musst oder nicht, können wir dir nicht sagen. Das musst du mit deinem FA abklären.

        Der nächste Schritt des FAs wäre übrigens eine Zwangsgeldfestsetzung wenn du bis zum genannten Termin nicht reagiert hast.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #19
          Hallo,
          da wurde schon im ersten Erinnerungsschreiben der Satz
          Sofern Sie diese Erinnerung für unberechtigt halten, unterrichten Sie bitte das oben genannte Finanzamt, damit der Sachverhalt überprüft werden kann.
          ignoriert. Wenn man da gleich was unternommen hätte, wäre einem das jetzige "härtere" Vorgehen erspart geblieben.
          Gruß Klaus

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            #20
            Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
            Hallo,
            da wurde schon im ersten Erinnerungsschreiben der Satz

            ignoriert. Wenn man da gleich was unternommen hätte, wäre einem das jetzige "härtere" Vorgehen erspart geblieben.
            trotzdem habe ich für 2023 mit 0 Einkommen 0 Steuerrückerstattung eingereicht, nur um sicherzugehen, dass ich keine weiteren Probleme haben werde

            Habe sogar eine Mail an das Finanzamt geschickt "Im Jahr 2023 hatte ich kein Einkommen, also habe ich eine Steuererklärung über Elster eingereicht, mit 0 Einkommen und 0 Steuerrückerstattung. Wird das unser Problem lösen?"
            Zuletzt geändert von AceDuk; 21.02.2025, 14:41.

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              #21
              Hallo,
              Du hast eine Steuererklärung mit 0 € Einkommen eingereicht. Eine Steuerrückerstattung wird nicht eingereicht.
              Ob das dem Finanzamt reicht kann ich nicht beurteilen. Möglicherweise wirst Du um genauere Erklärungen gebeten.
              Es ist aber wichtig, dass Du erst mal reagiert hast.
              Gruß Klaus

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                #22
                Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                Hallo,
                das hat ja mit tax return nichts zu tun. Du musst eine Steuererklärung machen, egal ob Du eine Rückerstattung (tax return) oder Steuer nachzahlen musst.
                Du musst eine Steuerklärung für 2023 machen.
                Hast Du 2023 nichts verdient (Arbeitslohn z.B.) ?
                genau, ich habe im Jahr 2023 nichts verdient

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