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kurze Frage: Eintrag KV und Pflegebeiträge (Versorgungsaufwand)

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    kurze Frage: Eintrag KV und Pflegebeiträge (Versorgungsaufwand)

    Hallo in die Runde!

    Aus einer Kapitallebensversicherung (Presseversorgungswerk), welche im vorigen Jahr komplett ausgezahlt wurde, entstehen für die nächsten 10 Jahre mtl. zusätzliche Beiträge (nach Berücksichtigung des Freibetrags) an KV und Pflege.
    Nun finde ich keine zutreffende Zeile bei den Vorsorgeaufwendungen, in die ich diese Beträge eintragen kann?
    Hat jemand da Ahnung, in welcher ich diese Aufwendungen geltend machen kann?

    Es besteht kein aktives Arbeitsverhältnis mehr.



    #2
    Nun finde ich keine zutreffende Zeile bei den Vorsorgeaufwendungen, in die ich diese Beträge eintragen kann?
    Die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand sollten passen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand sollten passen.
      vielen Dank für die schnelle Info. In diesen beiden Zeilen befinden sich schon die automatisch gemeldeten Sozialabgaben auf die Rente. Würde das nicht Probleme geben, weil die Herkunft dieser Gesamtsumme sich nicht erklärt?

      Kommentar


        #4
        In diesen beiden Zeilen befinden sich schon die automatisch gemeldeten Sozialabgaben auf die Rente.
        Würde das nicht Probleme geben, weil die Herkunft dieser Gesamtsumme sich nicht erklärt?
        Du wirst die Beiträge extern aufaddieren müssen, es sei denn, deine Krankenkasse übermittelt diese Beiträge ebenfalls elektronisch.

        Dann müssten sie nämlich automatisch mit aufsummiert werden. Andere Zeilen gibt es dafür nicht und duplizieren lässt sich der Bereich

        bisher ebenfalls nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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