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ANlage KAP / Ausländische Kapitalerträge

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    ANlage KAP / Ausländische Kapitalerträge

    Guten Abend,

    ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

    Ich erhalte seit 2018 Dividenden aus Aktien, die auf einem Bankkonto in Frankreich liegen. Ich muss heute alle meine Einkommensteuererklärungen in Deutschland korrigieren, da ich diese Beträge nicht angegeben habe. Ich habe verstanden, dass ich die Anlage KAP ausfüllen muss aber ich kann nicht verstehen, wo ich dieser Betrag angegeben soll.

    Zum Beispiel für 2018
    Grenzsteursatz liegt bei 0%


    Kapitalerträge 793 Euro
    von der einkommensteuer befreite einkünfte 87 euro
    Depotgebühren 0 Euro
    Bruttobetrag der abgabenpflichtigen Kapitalerträge 793 Euro
    Quellensteuer 101 Euro

    Frage:
    - Muss ich die Anlage KAP ausfüllen, wenn der Betrag unterhalb des Sparfreibetrags liegt? oder geben Sie 0,00 an, da der Betrag nicht verwendet wurde.
    Welche Zeile für 2018 ? für 2023 - 11 und 12, oder?
    - Muss ich nur den Betrag der Kapitalerträge angeben oder auch die Quellensteuer, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden? und wenn ja, in welcher Zeile für 2018 und für 2023?
    - Was ist den Unterschied zwischen die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge?

    ich hoffe, dass meine Fragen verständlich sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen

    #2
    Ich erhalte seit 2018 Dividenden aus Aktien, die auf einem Bankkonto in Frankreich liegen.
    Erzielst du denn auch in Deutschland Kapitalerträge ? Die im Ausland erzielten Dividenden wären aktuell in Zeile 19 der Anlage KAP

    zu erklären. Ob die Zeile 19 auch für 2018 stimmt, weiß ich nicht auswendig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: 2018 war das noch die Zeile 15 der Anlage KAP.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Hey,

        danke für die Antwort. Nein ich habe nur Kapitalerträge aus Frankreich.

        Ich habe jetzt so versucht: mit Günstigerprüfung / Zeile 12: 0 und auch Zeile 13: 0 / Zeile 15: 793 euros / Zeile 51: 101 Quellensteuer (ist es nötig?)

        Sollte ok sein, oder?

        Danke noch mal.

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          #5
          Bei Kapitalerträgen unter 801 € beträgt die Steuer in Deutschland 0 €. In welcher Höhe Quellensteuer anrechenbar ist, steht im DBA, zumeist sind es 15%.

          Die 0 in Zeile 12 erscheint mir überflüssig, du erklärst ja keine inländischen Kapitalerträge. Die anrechenbare Quellensteuer wäre m. E. in Zeile 52 einzutragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ok, super, es ist langsam klarer für 2018

            Für 2021 ist eine andere Situation, ich bin über den Sparerfreibetrag. Ich habe 2701 Euros Kapitalerträge bekommen.

            Dann muss ich Zeile 13: 0 / Zeile 15: 2701 Euros / Zeile 52: 346 (12,8 % von 2701) ODER 243,20 (12,8 % von 2701-801=1900).

            Ich habe recherchiert und für Frankreich sind die Quellensteuer in Höhe von 12,8 % anrechenbar.

            Vielen vielen Dank für die Hilfe, das nimmt mir eine Menge Sorgen ab!

            Schönen Abend.

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              #7
              Im Jahr 2021 gelten die neuen Zeilennummern. Wenn die 2.701 € Kapitalerträge alle in Frankreich erzielt wurden, musst du die

              in Zeile 19 der Anlage KAP erklären. Ein für Kapitalerträge in Deutschland beanspruchter Sparerpauschbetrag würde in die

              Zeilen 16 oder 17 gehören, je nachdem, ob die Erträge im Inland erklärt werden oder nicht. Die neuen Zeilennummern gelten

              bereits seit 2020.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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