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Währungsgewinne -Anlage Kap oder SO?

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    Währungsgewinne -Anlage Kap oder SO?

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine grundlegende Frage bezüglich Währungsgewinne und deren Zuordnung zu §23 oder §20. Da ich ein Konto bei Interactive Brokers habe, betrifft mich dies. Ich führe es in EUR, erhalte aber Dividenden in USD. Manchmal bin ich gezwungen, USD zu kaufen, um Aktien an der NYSE zu erwerben oder USD zu verkaufen. Mein USD-Guthaben wird nicht verzinst. Die Umrechnung von Währungen ist für mich kein Problem.
    Das einzige Problem ist die Zuordnung. Ich stoße auf widersprüchliche Meinungen und die neue Interpretation des BMF vom 19. Mai 2022.
    Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ac...en-232727.html

    Danke im Voraus!
    MfG

    #2
    Hallo,

    Ich führe es in EUR, ...
    Du hast also gar keine Fremdwährungen. Oder hast du auch noch ein Konto in US-$?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Also, Interactive Brokers tauscht nicht automatisch in Euro um, sondern ich habe die Möglichkeit, bis zu 25 andere Währungen auf diesem Konto zu haben.
      Ich habe Fremdwährung. Ich habe eine Dividende in Höhe von 60 USD erhalten. Und ich habe sie auf meinem Konto. Die Basiswährung des Kontos ist EUR.

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        #4
        Hallo,

        ich habe die Möglichkeit, bis zu 25 andere Währungen auf diesem Konto zu haben.
        Die Basiswährung des Kontos ist EUR.
        Wie passt das denn zusammen? Sind die bis zu 25 Währungen dann Unterkonten?

        Wenn es aber ein Fremdwährungskonto ist, dann fällt das imho in diesem Fall unter §23 (incl. der Freigrenze von 1.000 Euro).
        Und Dividenden sind nach Meinung einiger gar keine Fremdwährungen im steuerlichen Sinne (weil nicht angeschafft).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Danke für die Antwort, Stefan.

          Das ist immer ein Konto. Nur z.B. der Verkauf von Aktien in den USA oder eine Dividende in Dollar, führt zur Entstehung eines USD-Kredits. Und dieser Kredit muss manuell in Euro umgetauscht werden. Wenn es §23 wäre, wäre das super für mich. Nur möchte ich keine Probleme mit dem Finanzamt haben, wegen 20-40 Euro Gewinn/Verlust.

          Peter

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