Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anscheinend wird mir Kindergeld in Rechnung gestellt, das ich nicht erhalte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anscheinend wird mir Kindergeld in Rechnung gestellt, das ich nicht erhalte

    Hallo,

    Ich reiche dieses Jahr zum ersten Mal meine Einkommensteuer ein (für 2024). Ich bin Freiberufler.

    Ich habe Kinder, aber sie sind bei meinem Ex-Partner gemeldet. Sie erhält Kindesunterhalt, ich nicht.

    Allerdings gibt es auf meinem Formular einen Abschnitt „Kindergeld oder vergleichbare Leistungen“, der den von mir zu zahlenden Steuerbetrag um mehrere Tausend erhöht.

    Ich habe im Formular keine Angaben zum Kindergeld gemacht und auch keine Steuerermäßigung dafür beantragt.

    Muss ich irgendwo auf dem Formular manuell angeben, dass ich kein Kindergeld erhalte, oder wird mir dieses Geld aus einem anderen Grund auf die Rechnung gebucht?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    #2
    Das Finanzamt geht erst mal von einem Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag aus. Dieser ergibt sich schon allen weil du Kinder (unter 25) hast.

    Wenn deine Einkünfte hoch genug sind und der Kinderfreibetrag greift, wird das Kindergeld im Steuerbescheid zurückgefordert. Ob es vorher tatsächlich an dich gezahlt wurde ist dem Finanzamt ziemlich egal.

    Durch die Gweährung des Kinderfreibetrages ist dein steuerlicher Vorteil höher als das Kindergeld.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort, Gerald.

      Es scheint also, dass ich nichts weiter tun muss, auch wenn mein Ex-Partner Kindergeld bezieht? Wird darauf bei der Begutachtung geachtet?

      Kommentar


        #4
        Du musst nur für jedes Kind mit Kindergeldanspruch die Anlage Kind ausfüllen und dort den halben Kindergeldanspruch eintragen.

        Die Günstigerprüfung findet im Hintergrund statt. Wenn sie erfolgreich ist, gewährt dir das Finanzamt den halben Kinderfreibetrag,

        im Gegenzug erhöht sich die Einkommensteuer um das halbe Kindergeld.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Kindergeld wird an ein Elternteil ausgezahlt. Bei der Einkommensteuer in der Anlage Kind geht es aber allein darum, wer Anspruch auf das Kindergeld hat. Anspruch haben beide Elternteile zu je 50 %, d.h. Du hast Anspruch an die Kindesmutter, dass sie Dir Deine 50 % erstattet. Ob Du den Anspruch geltend machst oder nicht, interessiert steuerlich nicht. Beachte aber, dass meistens dieser Kindergeldanspruch bei der Unterhaltsvereinbarung schon längst berücksichtigt wurde, ohne dass Dir das vielleicht bewusst bzw. noch in Erinnerung ist. Daher ist die Angabe des 50 %-Anspruchs in Deiner Anlage Kind völlig korrekt, wenn da nicht zufällig noch Besonderheiten mit dem Ausland oder Tod eines Elternteils vorliegen sollten.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank, Charlie24 und Picard777.

            Ich habe die Informationen unverändert belassen und übermittelt.

            Ich schätze jede Hilfe.

            Kommentar

            Lädt...
            X