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    Preisgeld einer Sendung versteuern

    Mahlzeit zusammen,

    da ich schon seit Tagen am Suchen bin, dazu nichts eindeutiges finde sowie mein zuständiges Finanzamt aber auch nicht ans Telefon gehen möchte, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Meine Frau hat letztes Jahr auf VOX bei einer Fernsehsendung (Deko Queen) teilgenommen und auch gewonnen. Preisgeld 2.500,00 EUR.

    Ich würde das gerne in der Steuererklärung angeben, habe aber keine Ahnung, wo das eingetragen werden muss.

    Ich habe nun häufiger gelesen, dass solche einmaligen Einkünfte unter der Anlange SO eingetragen werden müssen. Die dort vorhandenen Teilseiten passen m.E. aber nicht zum o.g. Preisgeld.

    Kann mir vielleicht jemand von euch helfen und hat eine Antwort? Dafür wäre sehr dankbar.

    #2
    Hallo,

    "Leistungen" passt doch sehr gut.

    Ich bezweifele aber, dass das überhaupt steuerpflichtig ist (sonst wären die Kosten ja auch absetzbar, und zwar auch ohne das man gewonnen hat).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Fernseh-Preisgelder fallen unter Leistungen, wenn der Auftritt des Kandidaten und das gewonnene Preisgeld in einem gegenseitigen Leistungsverhältnis stehen.
      BMF vom 30.05.2008 (BStBl I S. 645) und BFH vom 24.04.2012 (BStBl II S. 581)
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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