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Welche Veranlagungsform für Witwer im Hautbogen für 2024 im Gnadenjahr?

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    Welche Veranlagungsform für Witwer im Hautbogen für 2024 im Gnadenjahr?


    Hallo zusammen,




    Seit mehreren Jahren nutze ich mit mit meiner Frau (Zusammenveranlagung) Elster online. (beide Renter mit Werksrente). Daher hoffe ich, dass ich in diesem Forum richtig bin.

    Meine Frau ist verstorben Ende November 2023.

    Ich bin also für die Ekst erklärung 2024 im Gnadenjahr.
    1. Welche Veranlagungsform wähle ich im Hauptbogen/Allgem. Angaben.? ( Keine Einzelveranlagung für 2024 gefunden)
    2. Ich würde gerne den bisherigen Entwurf löschen und keine Übertragung aus Vorjahren nutzen.
    3. Muss ich irgendwo das Sterbejahr meiner Frau eintragen? (Durch Erklärung 2022 es war ja dem FA bekannt).
    4. Sollte ich noch etwas Besonderes als Witwer beachten? (zus.Witwerente ist mir bekannt).




    Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Fragen beantworten würden und bedanke mich schon mal im Voraus bei Ihnen.




    Grüße von beetle24
    Zuletzt geändert von Beetle24; 26.02.2025, 14:50.

    #2
    Das ist leider nicht ganz richtig. Wenn deine Frau 2022 verstorben ist, betrifft das Witwen- oder Gnadenspliitting das Jahr 2023. Für 2024 bist du alleinstehend und musst gar nichts ankreuzen. Du gibst nur deine Daten an.

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      #3
      Hallo,

      1. Die Einzelveranlagung ergibt sich für Elster automatisch, wenn eben nur eine Person (A) ausgefüllt wird.
      2. Ich würde auf jeden Fall den Abruf der elektronischen Becheinigungen nutzen. Damit werden alle Daten zu Renten und KV/PV automatisch in die Erklärung eingetragen.
      3. Das Sterbejahr muss bei deinen Personendaten Zeile 18 "Verwitwet seit" eingetragen werden

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        #4
        Hallo,
        Deine Angaben sind unklar.
        Meine Frau ist verstorben Ende November 2023.
        aber:
        (Durch Erklärung 2022 es war ja dem FA bekannt)
        Gruß Klaus

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          #5
          Das ist leider nicht ganz richtig. Wenn deine Frau 2022 verstorben ist, betrifft das Witwen- oder Gnadenspliitting das Jahr 2023.
          Ist sie aber nicht !

          Meine Frau ist verstorben Ende November 2023.
          Das sog. Gnadensplitting wird über das Datum nach verwitwet seit gesteuert, bei Veranlagungsart ist nichts auszuwählen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Euch allen vielen herzlichen Dank. Ich hatte tatsächlich das falsche Sterbejahr angegeben ( Richtig ist 2023) und es nur 1 Minute später korrigiert.
            ich weiss nun dank Euer Hilfe, welche Veranlagungsart ich wählen muss. Danke und tschüss

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