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Kompette Auszahlung vom Schweizer Freizügigkeitskontos - wo im Elster eintragen?

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    Kompette Auszahlung vom Schweizer Freizügigkeitskontos - wo im Elster eintragen?

    Hallo,
    ich habe mir 2024 mein Schweizer Freizügigkeitskonto auszahlen lassen und muss es jetzt in Deutschland versteuern.
    Die Quellensteuer, die ich in der Schweiz gezahlt habe, habe ich erstattet bekommen.
    1. Wo genau muss ich das im Elster genau eintragen, wenn ich den Betrag in Aktien angelegt habe für meine reguläre Rente später.
    Ich frage deswegen, weil es evtl. einen anderen Steuersatz gibt, wenn man den Betrag anlegt statt ihn zu verpulvern.
    2. Wo muss ich die von der Schweiz erstattete Quellensteuer im Elster eintragen?
    Gruß
    Zuletzt geändert von St.N.; 27.02.2025, 07:56.

    #2
    Ich dachte, das ist eine einfache Frage.
    Ich habe jetzt mein Finanzamt per Kontaktformular angeschrieben ...

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      #3
      Im Gegenteil, da steckt nicht zu knapp Spezialsteuerrecht dahinter. Denn durch Rechtsvergleich muss bestimmt werden, was das in deutschem Steuerrecht wäre und wo das Besteuerungsrecht nach dem DBA mit der Schweiz liegt.

      Kannst ja mal suchmaschinieren mit "Schweiz BMF 27.07.2016" und "Schweiz BMF 27.07.2018", ob Dir das hilft.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Ich habe gelesen:
        "Liegt das Vorsorgeguthaben auf deinem Freizügigkeitskonto, musst du es nicht versteuern. Lässt du dir dein Guthaben auszahlen, fallen dafür Kapitalbezugssteuern an. Dabei wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert."

        Ich kann es also nicht mit meinem jetzigen Einkommen verknüpfen wegen dem reduzierten Satz.
        Die Frage war, wo genau eintragen im Elster.

        Mein Finanzamt wird es mir schon mitteilen jetzt.

        Kommentar


          #5
          Zitat von St.N. Beitrag anzeigen
          Mein Finanzamt wird es mir schon mitteilen jetzt.
          Vielleicht empfiehlt es auch den Gang zum Steuerberater.

          Kommentar


            #6
            L. E. Fant Erst würde ich WISO mit KI ausprobieren, wenn ich im Elster dann anhand der Steuervorschau sehe wie viel Steuer ich zahlen müsste und wie die berechnet wird. Bis jetzt bekomme ich im Elster nur Fehlermeldungen, egal wo ich die Beträge sinnvollerweise eingebe, habe aber bald mit dem Probieren aufgehört.
            Danach evtl. einen Steuerverein.

            Nachtrag: das Finanzamt hat eine Auskunftspflicht. Bedeutet, ich bekomme die korrekten Felder mitgeteilt.
            Wie ich im weiteren Steuern sparen könnte, sagt mir tatsächlich nur ein Steuerberater z.B.
            Zuletzt geändert von St.N.; 27.02.2025, 13:10. Grund: RF

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              #7
              Zitat von St.N. Beitrag anzeigen
              Ich habe gelesen:
              "Liegt das Vorsorgeguthaben auf deinem Freizügigkeitskonto, musst du es nicht versteuern. Lässt du dir dein Guthaben auszahlen, fallen dafür Kapitalbezugssteuern an. Dabei wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert."

              Ich kann es also nicht mit meinem jetzigen Einkommen verknüpfen wegen dem reduzierten Satz.
              Die Frage war, wo genau eintragen im Elster.

              Mein Finanzamt wird es mir schon mitteilen jetzt.
              Also wenn eine Internetseite tatsächlich wörtlich von "Kapitalbezugssteuern" spricht, spricht sie entweder vom schweizer Steuerrecht oder ich würde der ehrlich gesagt nicht von hier bis um die nächste Straßenecke trauen. Diesen Begriff gibt es im deutschen Steuerrecht nicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Die Finanzämter erteilen nach § 89 AO eine Auskunftspflicht über im Verwaltungsverfahre zustehende Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten. Deine Frage gehört offensichtlich nicht dazu ! Das klärt das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Wenn du dir nicht sicher bist, würde ich den Betrag an der Deiner Ansicht nach richtigen Stelle in der vermutlich richtigen Anlage R-AUS erklären und den Sachverhalt unter den sonstigen Angaben im Hauptbogen darlegen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Hier eine Präsentation zum Thema, erstellt von einer deutschen Steuerberatung im Auftrag eines Basler Konzerns für deren in Deutschland ansässigen Mitarbeiter. Maßgeblich für die Besteuerung der Auszahlung von Schweizer Vorsorge-Guthaben ist die Aufteilung in einen Anteil basierend auf obligatorischen Beiträgen und einen Anteil basierend auf überobligatorischen Beiträgen, Details siehe Seiten 15 und 16:
                  https://www.pensionskassen-novartis....zgaenger_D.pdf

                  Angesichts einer möglicherweise hohen Auszahlungssumme und der etwas unübersichtlichen steuerlichen Regelungen schließe mich der Empfehlung vorheriger Postings an, einen in der Materie erfahrenen Steuerberater hinzu zu ziehen, um nichts zu verschenken.

                  Noch eine Anmerkung zur Quellensteuer:
                  Wenn abgezogene Quellensteuern gemäss DBA auf Antrag von der Schweiz zurück erstattet werden können, interessiert sich das deutsche Finanzamt ausschließlich für den Bruttobetrag der Auszahlung vor Abzug von Quellensteuern, egal ob eine Rückerstattung erfolgt ist oder nicht.

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                    #10
                    @Alle und @Robert_L, vielen Dank für die ausführlichen Infos.
                    Dann werde ich wohl eine Steuerberatung hinzuziehen müssen...

                    Nachtrag:
                    folgt...
                    Zuletzt geändert von St.N.; 28.02.2025, 07:41.

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