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Erbengemeinschaft: Feststellungserklärung (ESt 1 B) 2024, Anlage FE-KAP

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    Erbengemeinschaft: Feststellungserklärung (ESt 1 B) 2024, Anlage FE-KAP

    Hallo, ich bin erstmals mit diesem Thema befasst. Das Formular wird erst zum 25.März bereitgestellt - soweit klar. Testweise habe ich unsere Erbengemeischaft in das Formular 2023 eingetragen, auch das geht klar. Nun zu der Anlage FE-KAP: Es sind Kapitalerträge aus zwei Quellen des Erblassers vorhanden und unter drei Erben aufzuteilen, das habe ich in Excel ausgerechnet. Ich frage mich aber, wie kann das FA prüfen, ob meine Einträge zutreffen, da weder der Name, noch die Id-Nr. noch irgendwas anderes des Erblassers abgefragt wird? Muss ich die Steuerbescheinigungen mitliefern, obwohl doch nur eine "Belegvorhaltepflicht" angesagt wird? Danke für jeden Hinweis!

    #2
    Ggf. wird das Finanzamt Belege haben wollen. Aber wie Du schon sagst, Du musst jetzt nichts an Belegen von Dir aus liefern.

    Wenn die ganze Angelegenheit überschaubar ist von der Dauer der Erbengemeinschaft und der Beträge und der Zurechnung auf die Erbengemeinschaft, ist allerdings die Frage, ob Du Dir die Arbeit mit der Feststellungserklärung wirklich machen musst und ob es nicht ausreicht, dass Du jedem Erben die anteiligen Beträge nennst. Siehe § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO ("Fall von geringer Bedeutung, insbesondere weil die Höhe des festzustellenden Betrags und die Aufteilung feststehen.")
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Muss ich die Steuerbescheinigungen mitliefern, obwohl doch nur eine "Belegvorhaltepflicht" angesagt wird?
      Ob das ohne Aufforderung sinnvoll ist, hängt wohl auch von der Art und der Höhe der Kapitalerträge ab. Ich habe bei meiner letzten Erklärung für

      eine Erbengemeinschaft die Steuerbescheinigungen parallel über die Belegnachreichung hochgeladen, dafür braucht man aber eine Steuernummer.

      Die habe ich mir vorweg zuteilen lassen, was nicht alle Finanzämter machen. Dann musst du sowieso auf die Anforderung des Finanzamts warten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Besten Dank für die prompten Antworten!

        Insbesondere der Hinweis auf § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO ("Fall von geringer Bedeutung...") führt evtl. weiter. Auch der Hinweis, dass ohne SteuerNr. für die Erbengemeinschaft keine Belege eingereicht werden können ist nützlich.

        Die Erbengemeinschaft bestand für ca.18 Monate (2023 und 2024). Die Kapitalerträge ergeben sich aus zwei Bescheinigungen und die Abgeltungssteuer-Beträge konnte ich bereits jedem Erben zuordnen - soweit wäre das also überschaubar.

        Die größte Mühe bestand allerdings im Ausrechnen, nicht im Ausfüllen der Feststellungserklärung. Ohne besondere Erfahrung kann ich aber nicht beurteilen, ob es für das FA von "geringer Bedeutung" ist und welcher Weg am Ende der unbürokratischste oder schnellste ist.

        Schönen Gruß und Dank!

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          #5
          Ich musste in meinen Fall auch Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile erklären, was bedeutete, dass alle 7 Erben eine

          Erstattung erhalten haben. Da habe ich jetzt nicht überlegt, ob das ein Fall von geringer Bedeutung sein könnte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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