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    Anlage AV weglassen

    Hallo,
    ich habe bisher für meine Riesterbeiträge immer einen Sonderausgabenabzug über die Anlage AV beantragt. Zu Testzwecken habe ich nun einmal ausprobiert, wie sich die Steuererstattung verändert, wenn ich die Anlage AV nicht abgeben würde.Verstehe ich richtig, dass ich in diesem Fall dann auch die Angabe über gezahlte Riesterbeiträge in den Zusatzangaben für die Steuerberechnung rausnehmen muss?
    Das heisst, wenn keine Anlage AV dann auch keine Zusatzangaben für die Steuerberechnung?
    Würde ich nämlich die Zusatzangaben für die Steuerberechnung drin lassen, dann ergäbe sich ohne Anlage AV eine höhere Steuererstattung für mich


    #2
    Zitat von fernfahrer Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Das heisst, wenn keine Anlage AV dann auch keine Zusatzangaben für die Steuerberechnung?

    ja, das muss immer parallel sein. Ich sehe aber keinen Grund, die Günstigerprüfung wegzulassen. Im schlechtesten Fall bleibt es bei der Zulage und es gibt eben keine zusätzliche Steuerbegünstigung. Man muss halt auch immer alles zu den Kindern richtig ausfüllen.

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      #3
      Die scheinbare höhere Erstattung ohne Anlage AV ergibt sich aus der Hinzurechnung des Zulageanspruches zur festgesetzten Einkommensteuer. gemäß § 10a EStG.
      Dies ist aber ein Trugschluss, da man die Zulage ja trotzdem auch bekommt. Die Hinzurechnung erfolgt nur um eine dopplete Begünstigung zu vermeiden.

      Bei der Vergleichsberechnung muss man daher von dem Ergebnis mit AV immer noch den hinzugerechnetetn Zulageanspruch wieder abziehen. Dieser Betrag sollte dann i.d.R. höher sein als die Erstattung ohne Anlage V.




      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        Mit der gleichen Begründung könnte man auch die Anlage Kind weglassen. Ist aber Quatsch, auch wenn man von Soli und Kirchensteuer mal absieht.

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