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Lohnsteuerklasse Wechsel

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    Lohnsteuerklasse Wechsel

    Hallo,

    ich hatte zwei Beschäftigungen, meine erste Beschäftigung war Steuerklasse 1 nachdem ich eine zweite Beschäftigung bekam, ist meine erste Beschäftigung auf Lohnsteuer 6 gerutscht und meine zweite Beschäftigung auf Steuerklasse 1.
    Aber das Arbeitsverhältnis mit der zweiten Beschäftigung mit Lohnsteuer 1 ist beendet und Arbeitgeber hat mich auch abgemeldet.

    Meine Frage :
    Wird meine erste Beschäftigung mit der Steuerklasse 6 wieder automatisch auf Steuerklasse 1 gesetzt oder muss ich bzw. der Arbeitgeber meiner ersten sowie einzigen Beschäftigung aktiv werden damit ich die Steuerklasse 1 wieder auf meine ersten Beschäftigung bekomme ?

    Viele Dank Vorab.
    Zuletzt geändert von Ladres; 28.02.2025, 20:59.

    #2
    Dein neuer Arbeitgeber muss dich als Hauptarbeitgeber anmelden, dann bekommt er auch wieder die Steuerklasse 1.

    Du selbst musst da nicht aktiv werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      danke für die Antwort, die zweitbeschäftigung war vom ersten Arbeitgeber genehmigt, allerdings sollte sich die Steuerklasse nicht ändern weil der Teilzeitlohn vom zweiten Arbeitgeber war niedriger als mein erster Arbeitgeber und ist immer der Hauptarbeitgeber geblieben. Beim zweiten Arbeitgeber habe ich nur 1 Monat gearbeitet aber dummerweise hat sich die Steuerklasse beim Hauptarbeitgeber von 1 auf 6 geändert, muss der Arbeitgeber Aktiv werden oder ich oder passiert dies automatisch weil der zweite Arbeitgeber mich wieder abgemeldet hat ?

      Vielen Dank.

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        #4
        Ok, jetzt habe ich das Problem verstanden.

        Dein erster und jetzt wieder einziger Arbeitgeber muss dich abmelden und am nächsten Tag als Hauptarbeiter wieder anmelden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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