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Werbungskosten bei Einnahmen aus Versorgungsbezügen Zeile 1 bis 3

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    Werbungskosten bei Einnahmen aus Versorgungsbezügen Zeile 1 bis 3

    Werte Gemeinde

    Es sind unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 Einnahmen angefallen.

    Nach positiver Prüfung ergibt die Steuerberechnung folgende Fehlermeldung:

    "Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf
    die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage N unter "Werbungskosten in
    Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0"
    "

    Unter Werbungskosten in Sonderfällen ist aber kein Feld, das sich auf die Zeilen 1 bis 3 bezieht.

    Wo muß diese Angabe erfolgen?

    Vielen Dank

    #2
    Werbungskosten zu laufenden Versorgungsbezügen sind auf Seite 17 in Zeile 81 der Anlage N einzutragen. Das macht aber nur Sinn,

    wenn das mehr als 102,00 € sind. Wo hast du denn deine Werbungskosten eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Im Jahr des Versorgungsbeginns, in dem man noch Werbungskosten aus der aktiven Beschäftigung hat, muss man in Zeile 81

      ggf. eine 0 eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24, Danke für die Aufmerksamkeit.

        - Ich habe eben keine Werbungskosten eingetragen (da es keine gibt).
        - Wenn ich inZeile 81 "0" eintrage bekomme ich eine andere Fehlermeldung.
        - Das Problem ist, dass ich zu Zeile 1 bis 2 kein Feld für die Werbungskosten finde, wo ich "0" eintragen kann.
        - Bei allen Feldern für Werbungskosten in Sonderfällen kommt eine Fehlermeldung.

        Kommentar


          #5
          Zitat von impôts Beitrag anzeigen
          Es sind unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 Einnahmen angefallen.
          Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 Einnahmen befindet sich in den Zeilen 11-16 der Anlage N. Beitrag # 3 sollte nach wie vor die richtige Lösung aufzeigen.

          Es gibt keine Zeilen 1 bis 3 und es ist auch nirgends die Rede davon.

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 Einnahmen befindet sich in den Zeilen 11-16 der Anlage N. Beitrag # 3 sollte nach wie vor die richtige Lösung aufzeigen.

            Es gibt keine Zeilen 1 bis 3 und es ist auch nirgends die Rede davon.
            in meiner Version gibt es dieses Feld siehe Bildschirmfoto

            " 2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre"
            "
            Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3"

            Wo müssen die Werbungskosten hierzu eingetragen werden?
            Egal wo ich einen Eintrag Setze es bleibt bei der Fehlermeldung Home


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              #7
              Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3
              hat doch nichts mit Zeilen zu tun, das bedeutet nur, dass man hier bis zu 3 Versorgungsbezüge erfassen kann.

              Die meisten Leute haben nur einen Versorgungsbezug. Wenn dafür Werbungskosten angefallen sind, gehören die in Zeile 81 der Anlage N.

              Gegebenenfalls musst du dort im Jahr des Versorgungsbeginns eine 0 eintragen. Das habe ich doch alles bereits geschrieben !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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