Mein Sohn hat einen Grad der Behinderung von 20%. Ursache ist ein Fatique. Diese Krankheit lässt nicht mehr als 4 Stunden Arbeit / Ausbildung am Tag zu.
Nach unendlichen Mühen, und mit Hilfe der Argentur für Arbeit, ist es uns gelungen, in eine Halbtagsmaßnahme zu kommen, die 2025 in eine
Halbtagsausbildung über geht. So weit, so gut.
Momentan bekommen wir noch Kindergeld (schätze, dass fällt weg, wenn er 25 wird), weshalb ich die Anlage Kind ausfüllen muss. Dort kann man an
verschiedenen Stellen Einkünfte des Kindes angeben. Von der BfA bekommt er monatlich Geld:
Bedarf für den Lebensunterhalt: Ausbildungsgeld (ABG) = 276,00 €
Reisekosten: Fahrkosten (Pendelfahrkosten) 143,00 €
Krankenkasse zahlt die BfA
Andere Einkünfte hat er nicht.
Muss ich diese Einkünfte angeben? Wenn ja wo? Oder muss er ggf. sogar selber eine Steuererklärung machen?
Grüße
Nach unendlichen Mühen, und mit Hilfe der Argentur für Arbeit, ist es uns gelungen, in eine Halbtagsmaßnahme zu kommen, die 2025 in eine
Halbtagsausbildung über geht. So weit, so gut.
Momentan bekommen wir noch Kindergeld (schätze, dass fällt weg, wenn er 25 wird), weshalb ich die Anlage Kind ausfüllen muss. Dort kann man an
verschiedenen Stellen Einkünfte des Kindes angeben. Von der BfA bekommt er monatlich Geld:
Bedarf für den Lebensunterhalt: Ausbildungsgeld (ABG) = 276,00 €
Reisekosten: Fahrkosten (Pendelfahrkosten) 143,00 €
Krankenkasse zahlt die BfA
Andere Einkünfte hat er nicht.
Muss ich diese Einkünfte angeben? Wenn ja wo? Oder muss er ggf. sogar selber eine Steuererklärung machen?
Grüße
Kommentar