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Innergemeinschaftli. Lieferung v. E-Bikes als Selbständiger von D nach F -> EÜR/AVEÜR

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    Innergemeinschaftli. Lieferung v. E-Bikes als Selbständiger von D nach F -> EÜR/AVEÜR

    Hallo, ich habe als Inhaber eines Fahrradgeschäfts in D folgende Frage:
    Wir haben 2024 zehn neue E-Bikes mit Verlust als innergemeinschaftliche Lieferung an ein Unternehmen nach Frankreich verkauft. Natürlich wurde dieser Vorgang ordnungsgemäß über eine "zusammenfassende Meldung" in Q4 Elster ans FA gesendet.
    Da ich ja Verlust dabei gemacht habe, frage ich mich, wie ich das in Elster - EÜR/AVEÜR - abbilden kann. Bei meiner Eingabe erhöht sich der Gewinn massiv u. ich müsste Steuern nachzahlen, obwohl ich Verlust beim Verkauf gemacht habe.
    EÜR: In Zeile 16 habe ich die Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. Absatz 3 UStG Umsatzsteuergesetz dem ermäßigten Steuersatz von 0 % Prozent unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG Umsatzsteuergesetz schuldet eingetragen
    EÜR: In Z79 habe ich den gleichen Betrag nochmals eingetragen --> Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 EStG
    AVEÜR: Hier habe ich eine Verlustabschreibung vorgenommen, d.h. 20% v. Verlustbetrag auf 5 Jahre verteilt.

    Kurios: Wenn ich den Vorgang nicht in Elster abbilde wird aus dem zu ermittelnden Gewinn (EÜR Z.97) ein Verlust, sodass keine Steuernachzahlung erforderlich wäre.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung u. gute Fahrt in einen sonnigen Frühling;-)

    #2
    Zitat von Pedalist Beitrag anzeigen
    EÜR: In Z79 habe ich den gleichen Betrag nochmals eingetragen --> Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 EStG
    Ich glaub Du vermischst Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Die Einkünfte aus dem Verkauf von Fahrädern sind doch nicht steuerfrei! Das steht auch nicht so im § 3, oder hast Du das dort gefunden?

    Zitat von Pedalist Beitrag anzeigen
    AVEÜR: Hier habe ich eine Verlustabschreibung vorgenommen, d.h. 20% v. Verlustbetrag auf 5 Jahre verteilt.
    Ein Verlust wird nicht abgeschrieben. Überhaupt werden Verluste nicht in die EÜR eingetragen, sondern nur Einnahmen und Ausgaben. Es gibt auch eine Zeile für den Einkauf von Waren.

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      #3
      Hallo Pedalist,
      du hast diese Räder gekauft -> die Kosten dafür stehen im Wareneinkauf,
      du hast diese Räder verkauft -> die Einnahmen stehen im Umsatz

      Wenn die Kosten höher sind als die Einnahmen, wird in der EÜR ein Verlust berechnet, WENN Einkauf und Verkauf im gleichen Jahr liegen.
      Wenn du die Räder schon in 2023 gekauft hattest, hattest du in 2023 einen kleineren Gewinn (oder Verlust) und in 2024 fließen die Einnahmen komplett in die Ergebnisrechnung gewinnerhöhend ein.

      Dass der Verkauf nach Frankreich ging, hat in der EÜR kaum Wirkung. Es bleibt ja bei den Einnahmen, es gibt nur weniger vereinnahmte Umsatzsteuer im Vergleich zum Verkauf innerhalb D.

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        #4
        Ich empfehle dem TE den Besuch beim Steuerberater, da offenbar selbst die Grundlagen des Steuerrechts und der Gewinnermittlung fehlen
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Guten Abend zusammen,
          vielen Dank für die Tipps, werde ich mir mal näher anschauen.
          Schönen Abend.

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