Hallo, ich habe als Inhaber eines Fahrradgeschäfts in D folgende Frage:
Wir haben 2024 zehn neue E-Bikes mit Verlust als innergemeinschaftliche Lieferung an ein Unternehmen nach Frankreich verkauft. Natürlich wurde dieser Vorgang ordnungsgemäß über eine "zusammenfassende Meldung" in Q4 Elster ans FA gesendet.
Da ich ja Verlust dabei gemacht habe, frage ich mich, wie ich das in Elster - EÜR/AVEÜR - abbilden kann. Bei meiner Eingabe erhöht sich der Gewinn massiv u. ich müsste Steuern nachzahlen, obwohl ich Verlust beim Verkauf gemacht habe.
EÜR: In Zeile 16 habe ich die Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. Absatz 3 UStG Umsatzsteuergesetz dem ermäßigten Steuersatz von 0 % Prozent unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG Umsatzsteuergesetz schuldet eingetragen
EÜR: In Z79 habe ich den gleichen Betrag nochmals eingetragen --> Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 EStG
AVEÜR: Hier habe ich eine Verlustabschreibung vorgenommen, d.h. 20% v. Verlustbetrag auf 5 Jahre verteilt.
Kurios: Wenn ich den Vorgang nicht in Elster abbilde wird aus dem zu ermittelnden Gewinn (EÜR Z.97) ein Verlust, sodass keine Steuernachzahlung erforderlich wäre.
Vielen Dank für Eure Unterstützung u. gute Fahrt in einen sonnigen Frühling;-)
Wir haben 2024 zehn neue E-Bikes mit Verlust als innergemeinschaftliche Lieferung an ein Unternehmen nach Frankreich verkauft. Natürlich wurde dieser Vorgang ordnungsgemäß über eine "zusammenfassende Meldung" in Q4 Elster ans FA gesendet.
Da ich ja Verlust dabei gemacht habe, frage ich mich, wie ich das in Elster - EÜR/AVEÜR - abbilden kann. Bei meiner Eingabe erhöht sich der Gewinn massiv u. ich müsste Steuern nachzahlen, obwohl ich Verlust beim Verkauf gemacht habe.
EÜR: In Zeile 16 habe ich die Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. Absatz 3 UStG Umsatzsteuergesetz dem ermäßigten Steuersatz von 0 % Prozent unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG Umsatzsteuergesetz schuldet eingetragen
EÜR: In Z79 habe ich den gleichen Betrag nochmals eingetragen --> Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 EStG
AVEÜR: Hier habe ich eine Verlustabschreibung vorgenommen, d.h. 20% v. Verlustbetrag auf 5 Jahre verteilt.
Kurios: Wenn ich den Vorgang nicht in Elster abbilde wird aus dem zu ermittelnden Gewinn (EÜR Z.97) ein Verlust, sodass keine Steuernachzahlung erforderlich wäre.
Vielen Dank für Eure Unterstützung u. gute Fahrt in einen sonnigen Frühling;-)
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