Umzugskostenpauschale vs. Arbeitnehmerpauschale

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  • juli1997
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2025
    • 7

    #1

    Umzugskostenpauschale vs. Arbeitnehmerpauschale

    Hallo,

    wie kann ich die Umzugskostenpauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag geltend machen? Ich habe sie in Elster unter sonstige Werbungskosten eingetragen. In meiner vorläufigen Berechnung werden erste nun aber als Teil der letzteren geführt. Sie wirken sich nicht aus, weil die Umzugspauschale den Betrag des AN-Freibetrages nicht überschreitet.

    Vielen Dank und beste Grüße!
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Wenn du keine anderen Werbungskoswten hast, ist das so richtig.

    Kommentar

    • juli1997
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2025
      • 7

      #3
      Danke schonnal. Aber ich dachte das wären zwei verschiedene Pauschalen? Wieso können diese nicht beide in Anspruch genommen werden?

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Weil alles unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag mit diesem abgegolten ist.

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird angesetzt, sofern die tatsächlichen Werbungskosten niedriger sind. Zu den tatsächlichen Werbungskosten gehören alle in der Anlage N abgefragten Positionen, selbst wenn das ggf. teilweise wiederum Pauschalen sind. Du wirst wahrscheinlich nie auf die Idee kommen den Arbeitnehmerpauschbetrag zuzüglich Kontoführungspauschale (16 €) anzusetzen. Bei der Umzugspauschale ist das nicht anders.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          • juli1997
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2025
            • 7

            #6
            Alles klar, verstehe. Vielen Dank euch beiden!

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