Moin zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher, was ich tun soll.
2023 habe ich noch in NRW lebend über Elster den Steuerlichen Erfassungsbogen für eine freiberufliche Tätigkeit ausgefüllt und abgeschickt. Damals unter Angabe meiner damaligen Steuernummer für meine Einkommenssteuer in NRW. Bei der steuerlichen Erfassung habe ich eine Bankverbindung für die Steuerart "Betriebssteuern" angegeben. Trotz Kleinunternehmerregelung habe ich zudem eine Umsatzsteuer-ID angefordert, für die ich dann auch eine entsprechende Steuernummer erhalten habe.
Ende 2023 bin ich nach Niedersachsen gezogen. In dem Zuge habe ich neue Steuernummern erhalten sowohl für Einkommens- als auch Umsatzsteuer.
Nun habe ich seit heute für die freiberufliche Tätigkeit ein neues Geschäftskonto, das alte Konto wird in wenigen Monaten gelöscht.
Im Elster wollte ich daher heute eine Änderung der Bankverbindung vornehmen.
Dabei habe ich festgestellt, dass im entsprechenden Formular für Änderungen von Bankverbindungen bei Steuerart nicht "Betriebssteuer", sondern lediglich "Betriebssteuer (nur NRW)" anwählbar ist.
Ich mache als Kleinunternehmer nur eine Einahmen-Überschuss-Rechnung, muss aber jährlich wegen kleinerer Reverse-Charge-Beträge Umsatzsteuer melden und überweisen. Mit Erstattungen rechne ich in dem Zusammenhang eigentlich nicht.
Meine Einkommenssteuererklärung 2023 hat mein Steuerberater gemacht und dabei auch meine private Bankverbindung angegeben. Eine kleine Umsatzsteuerschuld habe ich selbst an mein aktuelles Finanzamt überwiesen.
Ich weiß jetzt gar nicht:
-> Muss ich überhaupt tätig werden und in Elster für die Freiberuflichkeit ein neues Konto angeben?
-> Oder hat sich die Angabe der alten Bankverbindung erledigt, weil ich nicht mehr in NRW lebe und neue Steuernummern habe?
-> Oder hat sich die damalige Angabe der Bankverbindung eh erledigt, weil ich nicht mehr in NRW lebe und Niedersachsen hier nicht separate Angaben für Betriebssteuern vorsieht?
-> Wäre es möglich, dies mit meinem zuständigen Finanzamt einfach postalisch zu klären?
ich bin mir nicht ganz sicher, was ich tun soll.
2023 habe ich noch in NRW lebend über Elster den Steuerlichen Erfassungsbogen für eine freiberufliche Tätigkeit ausgefüllt und abgeschickt. Damals unter Angabe meiner damaligen Steuernummer für meine Einkommenssteuer in NRW. Bei der steuerlichen Erfassung habe ich eine Bankverbindung für die Steuerart "Betriebssteuern" angegeben. Trotz Kleinunternehmerregelung habe ich zudem eine Umsatzsteuer-ID angefordert, für die ich dann auch eine entsprechende Steuernummer erhalten habe.
Ende 2023 bin ich nach Niedersachsen gezogen. In dem Zuge habe ich neue Steuernummern erhalten sowohl für Einkommens- als auch Umsatzsteuer.
Nun habe ich seit heute für die freiberufliche Tätigkeit ein neues Geschäftskonto, das alte Konto wird in wenigen Monaten gelöscht.
Im Elster wollte ich daher heute eine Änderung der Bankverbindung vornehmen.
Dabei habe ich festgestellt, dass im entsprechenden Formular für Änderungen von Bankverbindungen bei Steuerart nicht "Betriebssteuer", sondern lediglich "Betriebssteuer (nur NRW)" anwählbar ist.
Ich mache als Kleinunternehmer nur eine Einahmen-Überschuss-Rechnung, muss aber jährlich wegen kleinerer Reverse-Charge-Beträge Umsatzsteuer melden und überweisen. Mit Erstattungen rechne ich in dem Zusammenhang eigentlich nicht.
Meine Einkommenssteuererklärung 2023 hat mein Steuerberater gemacht und dabei auch meine private Bankverbindung angegeben. Eine kleine Umsatzsteuerschuld habe ich selbst an mein aktuelles Finanzamt überwiesen.
Ich weiß jetzt gar nicht:
-> Muss ich überhaupt tätig werden und in Elster für die Freiberuflichkeit ein neues Konto angeben?
-> Oder hat sich die Angabe der alten Bankverbindung erledigt, weil ich nicht mehr in NRW lebe und neue Steuernummern habe?
-> Oder hat sich die damalige Angabe der Bankverbindung eh erledigt, weil ich nicht mehr in NRW lebe und Niedersachsen hier nicht separate Angaben für Betriebssteuern vorsieht?
-> Wäre es möglich, dies mit meinem zuständigen Finanzamt einfach postalisch zu klären?
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