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Freiberufliche Tätigkeit: neue Bankverbindung nach Umzug in neues Bundesland

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    Freiberufliche Tätigkeit: neue Bankverbindung nach Umzug in neues Bundesland

    Moin zusammen,

    ich bin mir nicht ganz sicher, was ich tun soll.

    2023 habe ich noch in NRW lebend über Elster den Steuerlichen Erfassungsbogen für eine freiberufliche Tätigkeit ausgefüllt und abgeschickt. Damals unter Angabe meiner damaligen Steuernummer für meine Einkommenssteuer in NRW. Bei der steuerlichen Erfassung habe ich eine Bankverbindung für die Steuerart "Betriebssteuern" angegeben. Trotz Kleinunternehmerregelung habe ich zudem eine Umsatzsteuer-ID angefordert, für die ich dann auch eine entsprechende Steuernummer erhalten habe.

    Ende 2023 bin ich nach Niedersachsen gezogen. In dem Zuge habe ich neue Steuernummern erhalten sowohl für Einkommens- als auch Umsatzsteuer.

    Nun habe ich seit heute für die freiberufliche Tätigkeit ein neues Geschäftskonto, das alte Konto wird in wenigen Monaten gelöscht.

    Im Elster wollte ich daher heute eine Änderung der Bankverbindung vornehmen.

    Dabei habe ich festgestellt, dass im entsprechenden Formular für Änderungen von Bankverbindungen bei Steuerart nicht "Betriebssteuer", sondern lediglich "Betriebssteuer (nur NRW)" anwählbar ist.

    Ich mache als Kleinunternehmer nur eine Einahmen-Überschuss-Rechnung, muss aber jährlich wegen kleinerer Reverse-Charge-Beträge Umsatzsteuer melden und überweisen. Mit Erstattungen rechne ich in dem Zusammenhang eigentlich nicht.

    Meine Einkommenssteuererklärung 2023 hat mein Steuerberater gemacht und dabei auch meine private Bankverbindung angegeben. Eine kleine Umsatzsteuerschuld habe ich selbst an mein aktuelles Finanzamt überwiesen.

    Ich weiß jetzt gar nicht:
    -> Muss ich überhaupt tätig werden und in Elster für die Freiberuflichkeit ein neues Konto angeben?
    -> Oder hat sich die Angabe der alten Bankverbindung erledigt, weil ich nicht mehr in NRW lebe und neue Steuernummern habe?
    -> Oder hat sich die damalige Angabe der Bankverbindung eh erledigt, weil ich nicht mehr in NRW lebe und Niedersachsen hier nicht separate Angaben für Betriebssteuern vorsieht?
    -> Wäre es möglich, dies mit meinem zuständigen Finanzamt einfach postalisch zu klären?


    Zuletzt geändert von Cuxi; 05.03.2025, 19:05.

    #2
    Hattest du in NRW ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ? Wenn ja, dann musst du eben in Niedersachsen ein neues Lastschriftmandat erteilen

    Wenn nein, dann musst du nicht unbedingt tätig werden. Die Änderung der Bankverbindung ist eigentlich nur für Gutschriften relevant.

    Ein SEPA-Lastschriftmandat kann man (hier in Bayern) als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt übermitteln.

    Ob das in Niedersachsen auch akzeptiert wird, weiß ich allerdings nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Hattest du in NRW ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ?
      Vielen Dank für die Rückmeldung. Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Im Protokoll der damaligen Übertragung steht:

      "Bankverbindung(en) für Steuererstattungen / SEPA-Lastschriftverfahren
      Bitte das SEPA-Lastschriftmandat gesondert übermitteln."

      Kann ich irgendwo bestehende SEPA-Mandate einsehen?

      EDIT: Ich sehe gerade, SEPA-Mandate kann man wohl eh nicht über Elster vergeben, richtig? Dann habe ich das damals wohl nicht getan.

      Wäre es denn tragisch, wenn das Finanzamt irgendwann versuchen sollte, auf ein nicht mehr existentes Konto zu überweisen oder von dort einzuziehen? Sprich würde man sich erstmal bei mir melden, ohne dass es groß Ärger gibt?
      Zuletzt geändert von Cuxi; 05.03.2025, 19:22.

      Kommentar


        #4
        Wäre es denn tragisch, wenn das Finanzamt irgendwann versuchen sollte, auf ein nicht mehr existentes Konto zu überweisen oder von dort einzuziehen?
        Einziehen wird Niedersachsen sicher nichts, SEPA-Lastschriftmandate gelten nämlich immer nur für ein bestimmtes Bundesland.

        Was Gutschriften angeht, kannst du doch das Formular Änderung der Bankverbindung nutzen.

        Direkt in Mein ELSTER kann man keine SEPA-Lastschriftmandate erteilen, das siehst du richtig, Bayern lässt deshalb den Umweg über die Sonstige Nachricht zu.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was Gutschriften angeht, kannst du doch das Formular Änderung der Bankverbindung nutzen.
          Das wollte ich wie gesagt. Mich verunsicherte nur, dass die Option "Betriebssteuern", die ich damals in NRW ausgewählt habe, nur für NRW gilt. Nicht für Niedersachsen. Ich nehme nun an, da meine Angaben zu meiner (nebenberuflichen) freiberuflichen Einnahmen neben denen meiner hauptberuflichen Angestelltentätigkeit durch meinen Steuerberater im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben wurden und er dort meine private Bankverbindung für Einzug / Erstattung der Einkommenssteuer angegeben hat, muss ich hier für die Freiberuflichkeit in Niedersachsen gar nicht separat tätig werden, sprich keine extra Bankverbindung angeben. Oder sehe ich das falsch?

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            #6
            Die Antwort auf die Frage kenne ich nicht.
            Aber, laut diesem Link: https://www.elster.de/eportal/helpGl...gbankverbindun g#aenderungbankverbindung_allg

            Der Link zu Niedersachsen-Portal führt hierher:

            https://lstn.niedersachsen.de/steuer...rt-233835.html


            SEPA-Lastschriftmandat per ELSTER (authentifiziert)

            Ein spezielles Formular für die Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten per ELSTER wird derzeit aus rechtlichen Gründen noch nicht angeboten. Aktuell kann die elektronische Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats lediglich dadurch erfolgen, dass der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat FK (S) 56“ als Anlage zum Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ beigefügt wird.

            Die Übermittlung eines SEPA-Lastschriftmandat über das „Kontaktformular für steuerliche Fragen“ kann nicht akzeptiert werden.
            Falls man auf Nummer sicher gehen möchte!

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