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Nach Angabe von Unterhaltsleistungen nach Anlage U (29-32) keine Vorabberechnung mehr

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    Nach Angabe von Unterhaltsleistungen nach Anlage U (29-32) keine Vorabberechnung mehr

    Hallo zusammen,

    ich mache seit Jahren meine ESt mit Elster. Seit diesem Jahr habe ich in der Anlage Sonderausgaben im Bereich Unterhaltsleistungen laut Anlage U – ohne Kindesunterhalt – Ziffer 29-32 erstmals versucht meine Unterhaltszahlung angegeben, zusammen mit allen notwendigen Daten. Nachdem ich das getan habe, wird mir unter "Prüfen" keine voraussichtliche Steuer mehr berechnet, es steht "Es sind keine Fehler vorhanden", aber kein Betrag, und auch die "Detaillierte Steuerberechnung" enthält nur noch das Deckblatt und keine weiteren Seiten mehr. Nehme ich den Eintrag aus der Anlage Sonderausgaben heraus, findet die Berechnung wieder ganz normal statt.

    Mache ich einen Fehler, oder Elster?

    Danke für alle Hinweise!

    #2
    Ich hab das gerade mal nachgestellt. Bei mir funktioniert die Berechnung einwandfrei. Es muss natürlich eine gültige Steuer-ID der Unterhaltsempfängerin angegeben werden, ich habe das mit einer Test-Steuer-ID gemacht.

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      #3
      Vielen Dank für den nachgestellten Test. Ich habe jetzt ebenfalls die Zahlen variiert, und dabei festgestellt, dass die Berechnung funktioniert, wenn ein Betrag <= 13.805 Euro angegeben wird, was ja der Höchstsatz ist. Gebe ich z.B. 14.000 Euro ein, dann versagt die nachfolgende Berechnung. Aber eigentlich ist Ziffer 29 ja mit "tatsächlich bezahlt" betitelt, was an dieser Stelle dazu geführt hat, dass ich den tatsächlichen Betrag, und nicht nur den Höchstsatz angegeben habe.

      Ist das dann ein Eingabefehler von mir, oder einer von Elster?

      Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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        #4
        Ich halte das für einen Fehler des Programms. Besser wäre den eingegebenen Betrag auf 13.805 € zu reduzieren und einen entsprechenden Hinweis auszugeben.

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          #5
          Das vermute ich auch. Gibt es eine Stelle, wo man derartige Fehler melden kann?

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            #6
            Gibt es eine Stelle, wo man derartige Fehler melden kann?
            Ansprechpartner ist die ELSTER-Hotline: hotline@elster.de
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hab eine Email geschrieben. Vielen Dank!

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