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Werkstudententätigkeit bei Einkommenssteuererklärung angeben oder nicht?

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    Werkstudententätigkeit bei Einkommenssteuererklärung angeben oder nicht?

    Hallo,

    ich hoffe mir kann hier jemand bei meiner Frage helfen und zwar bin ich gerade dabei meine erste Steuererklärung zu machen als Student.

    Hierbei habe ich folgende Situation:
    Ich habe 2024 als Werkstudent gearbeitet und dabei ca. 4.000€ verdient, musste aber keine Lohnsteuerzahlen. Auf meiner Lohnabrechnung steht bei Midijob: Ja.
    Ausgaben hatte ich einige für die Uni, die ich bei den Werbungskosten angeben möchte.

    Die Frage die sich mir hieraus ergibt ist folgende:
    Muss ich mein Einkommen (4.000€) aus meiner Werkstudententätigkeit in der Steuererklärung angeben oder nicht? Weil ich diese Tätigkeit ja eigentlich steuerfrei gemacht habe und ich gelesen habe, dass wenn man keine Steuern gezahlt hat man dieses Einkommen auch nicht angeben muss.

    Dies wäre wichtig zu wissen, weil das Einkommen meinen Verlust beeinflusst. Sprich wenn ich das Einkommen (4.000€) angebe wäre mein Verlust dementsprechend um einiges geringer und ich hätte einen geringeren Verlustvortrag, den ich in die nächsten Jahre mitnehmen könnte. Wenn ich das Einkommen nicht angeben würde/müsste hätte ich dementsprechend einen höheren Verlustvortrag.

    Und falls ich es angeben muss wäre meine Frage wo genau ich das machen muss:
    Muss ich es bei Anlagen N unter "Angaben zum Arbeitslohn" angeben oder unter "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen/Einnahmen". Weil wenn ich es unter Angaben zum Arbeitslohn angebe kommt immer ein Fehler, dass die Angabe der Lohnsteuer fehlt, müsste ich hier dann 0 eingeben?

    Kann mir jemand bei dieser Situation behilflich sein und mir richtig erklären, was in meiner Situation richtig ist und welche Regeln/Bedingungen hier gelten?

    Grüße!!
    Zuletzt geändert von lisa325; 06.03.2025, 17:10.

    #2
    Muss ich mein Einkommen (4.000€) aus meiner Werkstudententätigkeit in der Steuererklärung angeben oder nicht?
    Natürlich, das war doch offensichtlich kein pauschal versteuerter Minijob.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Anlage N ist korrekt, bei Lohnsteuer und Soli muss jeweils 0,00 angegeben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Nein, Arbeitnehmereinkünfte muss man nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt kennt die Zahlen und setzt diese von sich aus an.

        Nachteil: die Steuerberechnung durch Elster ist evtl. nicht richtig, wenn Du Einnahmen nicht mit eingetragen hast.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Natürlich, das war doch offensichtlich kein pauschal versteuerter Minijob.
          im Monat waren ich aber immer unter der 520€ Grenze und dachte deswegen das es als Minijob zählt.

          im Internet habe ich folgende aussage gefunden:
          "Wenn du als Werkstudent monatlich nur 480 Euro verdienst, fällst du unter die Regelungen für Minijobs, da dein Verdienst unter der 520-Euro-Grenze liegt. In diesem Fall kann auch für dich die Pauschalversteuerung eines Minijobs angewendet werden. Du hättest somit keine individuelle Lohnsteuer zu zahlen, und der Arbeitgeber würde die Pauschalsteuer für dich abführen."

          deswegen meine Verwirrung ob ich die 4.000€ angeben muss oder nicht, da es ja auch unter dem Grundfreibetrag liegt?

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Nein, Arbeitnehmereinkünfte muss man nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt kennt die Zahlen und setzt diese von sich aus an.

            Nachteil: die Steuerberechnung durch Elster ist evtl. nicht richtig, wenn Du Einnahmen nicht mit eingetragen hast.
            ok aber mal unabhängig davon, ob ich die einnahmen angebe, oder ob das Finanzamt sie hinzuzieht. Spielen diese Einahmen von mir überhaupt für die Berechnung eine Rolle? Sprich würde das Finanzamt die Einahmen überhaupt zur Berechnung herranziehen oder nicht, da/falls sie steuerlich und für den Verlustvortrag nicht relevant sind.

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              #7
              ... deswegen meine Verwirrung ob ich die 4.000€ angeben muss oder nicht, da es ja auch unter dem Grundfreibetrag liegt?
              Nach meiner Einschätzung hast du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Mit dem Grundfreibetrag besteht da kein Zusammenhang.

              Nachteil: die Steuerberechnung durch Elster ist evtl. nicht richtig
              Der Gesamtbetrag der Einkünfte wäre bereits falsch und damit auch ein eventuell verbleibender Verlustvortrag.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von lisa325 Beitrag anzeigen
                ... kann auch für dich ...
                Wurde aber nicht:

                Zitat von lisa325 Beitrag anzeigen
                Auf meiner Lohnabrechnung steht bei Midijob: Ja.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nach meiner Einschätzung hast du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Mit dem Grundfreibetrag besteht da kein Zusammenhang.
                  Ja genau ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, ist dass dann das Zeichen für mich, dass ich die Einkünfte definitiv angeben muss?

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                    #10
                    Ja genau ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, ist dass dann das Zeichen für mich, dass ich die Einkünfte definitiv angeben muss?
                    Natürlich musst du die angeben, sonst bekommst du keine brauchbare Berechnung deiner steuerpflichtigen Einkünfte.

                    Die gehören ja auch dann dazu, wenn keine Einkommensteuer anfällt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Alles klar, vielen Dank für die Hilfe und eure Aufklärungen

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