Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand bei meiner Frage helfen und zwar bin ich gerade dabei meine erste Steuererklärung zu machen als Student.
Hierbei habe ich folgende Situation:
Ich habe 2024 als Werkstudent gearbeitet und dabei ca. 4.000€ verdient, musste aber keine Lohnsteuerzahlen. Auf meiner Lohnabrechnung steht bei Midijob: Ja.
Ausgaben hatte ich einige für die Uni, die ich bei den Werbungskosten angeben möchte.
Die Frage die sich mir hieraus ergibt ist folgende:
Muss ich mein Einkommen (4.000€) aus meiner Werkstudententätigkeit in der Steuererklärung angeben oder nicht? Weil ich diese Tätigkeit ja eigentlich steuerfrei gemacht habe und ich gelesen habe, dass wenn man keine Steuern gezahlt hat man dieses Einkommen auch nicht angeben muss.
Dies wäre wichtig zu wissen, weil das Einkommen meinen Verlust beeinflusst. Sprich wenn ich das Einkommen (4.000€) angebe wäre mein Verlust dementsprechend um einiges geringer und ich hätte einen geringeren Verlustvortrag, den ich in die nächsten Jahre mitnehmen könnte. Wenn ich das Einkommen nicht angeben würde/müsste hätte ich dementsprechend einen höheren Verlustvortrag.
Und falls ich es angeben muss wäre meine Frage wo genau ich das machen muss:
Muss ich es bei Anlagen N unter "Angaben zum Arbeitslohn" angeben oder unter "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen/Einnahmen". Weil wenn ich es unter Angaben zum Arbeitslohn angebe kommt immer ein Fehler, dass die Angabe der Lohnsteuer fehlt, müsste ich hier dann 0 eingeben?
Kann mir jemand bei dieser Situation behilflich sein und mir richtig erklären, was in meiner Situation richtig ist und welche Regeln/Bedingungen hier gelten?
Grüße!!
ich hoffe mir kann hier jemand bei meiner Frage helfen und zwar bin ich gerade dabei meine erste Steuererklärung zu machen als Student.
Hierbei habe ich folgende Situation:
Ich habe 2024 als Werkstudent gearbeitet und dabei ca. 4.000€ verdient, musste aber keine Lohnsteuerzahlen. Auf meiner Lohnabrechnung steht bei Midijob: Ja.
Ausgaben hatte ich einige für die Uni, die ich bei den Werbungskosten angeben möchte.
Die Frage die sich mir hieraus ergibt ist folgende:
Muss ich mein Einkommen (4.000€) aus meiner Werkstudententätigkeit in der Steuererklärung angeben oder nicht? Weil ich diese Tätigkeit ja eigentlich steuerfrei gemacht habe und ich gelesen habe, dass wenn man keine Steuern gezahlt hat man dieses Einkommen auch nicht angeben muss.
Dies wäre wichtig zu wissen, weil das Einkommen meinen Verlust beeinflusst. Sprich wenn ich das Einkommen (4.000€) angebe wäre mein Verlust dementsprechend um einiges geringer und ich hätte einen geringeren Verlustvortrag, den ich in die nächsten Jahre mitnehmen könnte. Wenn ich das Einkommen nicht angeben würde/müsste hätte ich dementsprechend einen höheren Verlustvortrag.
Und falls ich es angeben muss wäre meine Frage wo genau ich das machen muss:
Muss ich es bei Anlagen N unter "Angaben zum Arbeitslohn" angeben oder unter "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen/Einnahmen". Weil wenn ich es unter Angaben zum Arbeitslohn angebe kommt immer ein Fehler, dass die Angabe der Lohnsteuer fehlt, müsste ich hier dann 0 eingeben?
Kann mir jemand bei dieser Situation behilflich sein und mir richtig erklären, was in meiner Situation richtig ist und welche Regeln/Bedingungen hier gelten?
Grüße!!
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