Hallo zusammen, ich habe eigentlich eine recht einfache Frage: angenommen man hat 3000 € Zinseinnahmen in einem Jahr und vergessen den Freistellungsauftrag zu erteilen, bekommt man die 1000 € Freibetrag vom Finanzamt angerechnet bzw erfolgt eine Rückvergütung?
Nicht gestellter Freistellungsauftrag
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Du musst halt eine Steuererklärung abgeben und entsprechend ausfüllen, dann bekommst Du die 250 Euro (+ Soli) angerechnet.
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Hallo Wolfill
es ist eben ungeheuer wichtig, dass man seine Banken Mitte Dezember nochmal auf den erteilten FSA durchkontrolliert!
Du musst also deinen "Freistellungsauftrag" so geschickt verteilen, dass deine zu erwartenden Zinsen durch den FSA möglichst abgedeckt sind.
In der Hochzinsphase, wie jetzt, wird der FSA nicht ausreichen um alle Zinsen abzudecken, die werden dann automatisch verteuert.
Nun musst du halt den beschwerlichen Weg gehen und dir die erwirtschafteten Zinsen über die "Anlage KAP" zurückerkämpfen
- vielleicht merkst du es dir dann für nächstes Jahr und kontrollierst deinen FSA!
Gruß - Hans
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Meines Erachtens sollte man das früher machen. Wenn jemand z. B. Verluste aus dem Verlustverrechnungstopf der Bank über das Finanzamtes ist eben ungeheuer wichtig, dass man seine Banken Mitte Dezember nochmal auf den erteilten FSA durchkontrolliert!
mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen will, muss der Antrag auf Verlustbescheinigung der Bank am 15.12. vorliegen.
Ich habe die Verteilung der Freistellungsaufträge früher immer Mitte November überprüft, inzwischen mache ich das bereits am Jahresanfang,
immer mit dem Ziel, das Freistellungsvolumen möglichst früh aufzubrauchen. Heuer ist mir das bereits im Februar gelungen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Meines erachtens ist das überhaupt kein Problem, du bekommst normalerweise von hausaus von deiner Bank welche dir Zinsen gewährt hat eine Steuerbescheinigung. Dort sind alle relevanten Daten für das ausfüllen der KAP vorhaden.
falls nicht... kann man diese beantragen!
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Oft erteilen die Banken die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung.
In der Frage ging es aber nicht darum, wie man die Höhe der Zinsabschlagsteuer ermittelt oder nachweist, sondern ob man diese wiederbekommt.
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