Eintrag Grad der Behinderung wird nicht richtig erkannt

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  • Daniel612
    Neuer Benutzer
    • 09.03.2025
    • 3

    #1

    Eintrag Grad der Behinderung wird nicht richtig erkannt

    Hallo,

    ich muss dieses Jahr das erste mal meinen Grad der Behinderung eintragen.
    Nun habe ich im Formular "Außergewöhnliche Belastungen Behinderten, Pauschbetrag" Zeile 4 ausgefüllt. Leider wird die Eintragung nicht berücksichtigt. Der Pauschbetrag wird nicht berücksichtigt. Es kommt der Hinweis in der Steuerberechnung:

    "Sie haben Fahrtkosten bei Behinderung erklärt, die Voraussetzungen (Grad der Behinderung
    mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen "G") sind nach Ihren Angaben jedoch nicht
    erfüllt. Bitte prüfen Sie Ihre erklärten Werte."

    Was habe ich falsch gemacht?
    Im vorraus vielen Dank.

    Gruß Daniel
  • Robert_L
    Neuer Benutzer
    • 26.05.2023
    • 21

    #2
    Zitat von Daniel612 Beitrag anzeigen
    "Sie haben Fahrtkosten bei Behinderung erklärt, die Voraussetzungen (Grad der Behinderung
    mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen "G") sind nach Ihren Angaben jedoch nicht
    erfüllt. Bitte prüfen Sie Ihre erklärten Werte."
    Offensichtlich hast du in der Anlage N bei den Werbungskosten (Entfernungspauschale) in Zeile 31 ein Häkchen gesetzt (Grad der Behinderung ist mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen "G").

    Die Angaben in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" in Zeile 4 (Grad der Behinderung) und ggfs in Zeile 5 (Gehbehinderung) müssen dazu passen. Was hast du in den Zeilen 4 und 5 eingetragen?

    Kommentar

    • Daniel612
      Neuer Benutzer
      • 09.03.2025
      • 3

      #3
      Ach danke dir. Das Häkchen habe ich nicht wissentlich gemacht. Jetzt passt es. Nur bekomme ich nicht die 860€ für den GdB40. Ich verstehe das nicht mit dem Steuerfreibetrag...

      Kommentar

      • Hans53
        Erfahrener Benutzer
        • 28.10.2022
        • 703

        #4
        Hallo Daniel612 ,

        Zitat von Daniel612 Beitrag anzeigen
        Nur bekomme ich nicht die 860€ für den GdB40..
        Den Behindertenpauschbetrag bekommst du im EKSt-Bescheid, vor der Berechnung des zu versteuerden Einkommens abgezogen.

        Wenn du das Erste mal einen SB-Ausweis angibst, solltest du eine Kopie davon mit einreichen.


        Gruß - Hans

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45996

          #5
          Den Behindertenpauschbetrag bekommst du im EKSt-Bescheid, vor der Berechnung des zu versteuerden Einkommens abgezogen.
          Der wird auch in der Steuervorausberechnung angezeigt, wenn er richtig erfasst wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Hilfsprofi
            Erfahrener Benutzer
            • 04.11.2021
            • 521

            #6
            Kann ich bestätigen.

            Kommentar

            • Daniel612
              Neuer Benutzer
              • 09.03.2025
              • 3

              #7
              Ich dachte nur, man bekommt die 860€ als Entlastung ausgezahlt...aber das macht so fast nichts aus...

              Kommentar

              • Gpswanderer
                Erfahrener Benutzer
                • 23.06.2011
                • 184

                #8
                Hallo,
                das ist eine Entlastung, denn der Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Und um die darauf zu zahlende Steuer wirst Du entlastet.Je nach persönlichem Steuersatz können das 200-300.-€ sein.
                Zuletzt geändert von Gpswanderer; 09.03.2025, 11:34.
                Gruß Klaus

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45996

                  #9
                  ...aber das macht so fast nichts aus...
                  Wie viel der GdB an steuerlicher Entlastung bringt, hängt allein vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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