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Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge im Bruttoarbeitslohn Zeile 5 enthalten

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    Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge im Bruttoarbeitslohn Zeile 5 enthalten

    Bis Ende März 2024 habe ich als Beamter Gehalt bezogen, danach Pension. In Anlage N ist in Zeile 5 der Bruttoarbeitslohn meiner Tätigkeit bis zur Pensionierung angegeben. In Zeile 11 soll ich steuerbegünstigte Versorgungsbezüge angeben, die im Bruttoarbeitslohn in Zeile 5 enthalten seien. Da ich ja vor der Pensionierung keine Versorgungsbezüge erhalten habe will ich 0 eintragen. Das wird aber nicht akzeptiert.
    Spinnt Elster oder verstehe ich die Angabe zu Zeile 11 nicht?

    #2
    Du nimmst doch die Zahlen aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung, bzw. führst am besten den Bescheinigungsabruf durch.
    In Zeile 5 muss jedenfalls der Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung stehen, nicht einfach nur die Bezüge von Januar bis März.

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      #3
      Natürlich steht in Zeile 5 der Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung. Meine Frage ist, was trage ich in Zeile 11 ein?

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        #4
        Meine Frage ist, was trage ich in Zeile 11 ein?
        Den Betrag, der unter Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung steht. Sinnvoll ist es, den Bescheinigungsabruf zu nutzen.

        Der trägt das schon richtig ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          erst einmal Danke, dass du dich meinem Thema widmest.
          Den Bescheinigungsabruf habe ich verwendet. Der hat auch richtig die Daten übertragen. In Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung steht nämlich NICHTS! Daher würde ich auch gerne in der Zeile 11 nichts eintragen. Geht aber nicht.

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            #6
            Es werden mir von Elster 3 Fehlermeldungen angezeigt:
            1. Beim 1. Versorgungsbezug wurde der erste und / oder der letzte Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden angegeben, es fehlt jedoch die Angabe der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
            2. Es wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, es wurden aber weder steuerbegünstigte Versorgungsbezüge noch ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre angegeben (1. Versorgungsbezug, Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
            3. Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung (1. Versorgungsbezug, Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

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              #7
              So wie es aussieht, ist deine Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft. Ich habe im Jahr des Eintritts in den Ruhestand 2 Lohnsteuerbescheinigungen

              erhalten. Eine enthielt die Daten aus der aktiven Tätigkeit, die andere die Versorgungsbezüge.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Genau! Heute Morgen habe ich kapiert, dass ich wohl händisch die zwei Lohnsteuerbescheinigungen addieren muss. Die Übernahme der Bescheinigungen ist hier offensichtlich fehlerhaft, bzw. für diesen Fall ungeeignet.

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                  #9
                  Heute Morgen habe ich kapiert, dass ich wohl händisch die zwei Lohnsteuerbescheinigungen addieren muss.
                  Nein, du kannst sie nacheinander erfassen. KV- und PV-Beiträge enthalten die bei Beamten üblicherweise nicht, nur die müssten extern addiert werden.

                  Eigentlich müsste auch der Bescheinigungsabruf funktionieren, du darfst da manuell nichts dazuschreiben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    O.k., jetzt habe ich die Angaben aus den 2 Lohnsteuerbescheinigungen getrennt erfasst. Scheint alles formal korrekt zu sein. Danke sehr!

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