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Kommt auf die Einkunftsart an. Wenn du Arbeitnehmer bist, wirst du eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung haben, die du in die Anlage N einträgst. Bei Selbständigen Anlage S...
Meinst du die Steuerfreiheit die jetzt in den Sondierungsgesprächen erstmals schriftlich fixiert wurde, aber noch lange kein Gesetz ist? Bei Arbeitnehmern gibt es steuerfrei nur den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 jährlich.
Wie die 2.000 Euro monatlich für arbeitende Rentner steuerfrei gesetzestechnisch geregelt werden sollen, bin ich eh mal gespannt. Ob das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist?
Wie die 2.000 Euro monatlich für arbeitende Rentner steuerfrei gesetzestechnisch geregelt werden sollen, bin ich eh mal gespannt. Ob das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist?
da hat doch die Politik und auch das Verfassungsgericht keinerlei Probleme mit:
- Abgeordnete erhalten monatlich fast 5.000€ steuerfrei neben ihren steuerpflichtigen Abgeordnetenbezügen und neben ihren steuerpflichtigen Einkünften aus anderen Tätigkeiten (Lobbyverbände, Aufsichtsräte, eigene Unternehmen ... )
- die sogenannten "Schedulenbesteurung" hat ja auch schon Einzug gehalten in unser Einkommensteuergesetz:
Formen der Besteuerung
1. einstufige Besteuerung, in der ein einheitlich gestalteter - i.d.R. progressiver - Tarif auf das Gesamteinkommen angewendet wird (nach F. Neumark: „Germanischer Typ” der Einkommensbesteuerung).
2. Mehrstufige Besteuerung, wobei das Einkommen zuerst einer proportionalen „Normalsteuer”, danach bei Übersteigen eines festgelegten Betrages einer progressiven „Übersteuer” unterworfen wird („britischer” oder „angelsächsischer Typ”).
3. „Schedulenbesteuerung”, in der die Einkünfte je für sich einer teils proportionalen, teils degressiven Schedulensteuer, danach insgesamt - evtl. zzgl. weiterer Einkünfte - einer „ergänzenden Progressionssteuer unterliegen („romanischer Typ”).
In der steuerlichen Praxis sind Mischformen üblich; in der dt. Einkommensteuer wird einstufige Besteuerung angewendet.
==> für die Vermögenden = Kapitalisten bzw. der reichen Erbengeneration (und natürlich auch für Omas "eisernes Sparbuch") gibt es in diesem unseren "tollen" Lande, in dem alles möglich ist, eine 25%ige Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ...
==> für die Heiligen bzw. Transformierten unter uns, die sich wegen Klimawandel Solar auf Ihr Hüttendach kleben/nageln, gibt's das ganze Paket gänzlich ohne Umsatzsteuer zum Kauf und Einnahmen sind so einfach mal mit einem Fingerschnippen einkommensteuerfrei gestellt worden - gilt auch für Altanlagen, mit denen man auf einen Wohnhausdach schon ordentlich Gewinn erzielen konnte!
der "arme" max251198 aber muss für seine paar Kröten, die er so nebenbei hinzuverdient, das ganze Einkommensteuergedöns anwerfen ... je nach Einkunftsart auch noch eine EÜR ...
ja, schon, aber nehmen wir zwei Arbeitnehmer, beide in der gleichen Firma, die monatlich je 2.000 Euro verdienen. Der eine ist Rentner und kriegt es steuerfrei, der andere nicht und muss bei Steuerklasse I oder IV durchaus Steuern zahlen. Bin gespannt, ob das über § 3 oder § 9a geregelt werden sol. Was ist mit Renten aus Versorgungswerken oder Beamtenpensionen? Alles offen.
Und unser Neu-Bundeskanzler - der "Umfaller" der Nation - so schnell ist noch kein Bundeskanzler von seinen Wahlversprechen abgewichen, das ist mal wieder typisch deutsch "weltmeisterlich" - hatte vor der Wahl folgende Idee:
"Als Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger will die Union Steuern senken und die Pflicht zur Steuererklärung für Rentner abschaffen. Konkreter wird es nicht – allerdings könnte das dem Vorbild der Expertenkommission, die Ihre Ergebnisse im Sommer vorlegte, folgen. In dem Vorschlag heißt es: „Es wird die Einführung einer Rentenabzugsteuer auf alle Renteneinkünfte vorgeschlagen. Alle Versorgungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerke, private Rentenversicherer etc.) sollen grundsätzlich zum Einbehalt der Rentenabzugsteuer verpflichtet werden“, heißt es in dem Schreiben. Das bedeutet: Rentner und Rentnerinnen würden monatlich weniger Geld erhalten, die Steuer würde stattdessen direkt einbehalten..
Die Höhe der Steuer, die die Rentenversicherungen einbehalten würden, solle sich dann an die Einkünfte vom Vorjahr richten, heißt es weiter. Dadurch würden, so schätzt die Expertenkommission, rund 4,4 Millionen Steuererklärungen weniger eingereicht werden. Das wäre ein großer Beitrag zur Entlastung der Finanzämter."
Wow, da staunste Bauklötze, solch eine Idee in einem Wahlprogramm!
Na, ein Wermutstropfen bleibt natürlich - wie üblich mit unseren Politikern - die kommen da ja nicht selbst drauf, sondern die brauchen dazu eine Expertenkommission ... !
Und was kommt dabei raus?
- Dasselbe wie mit der Idee einer Einkommensteuererklärung auf dem Bierdeckel: Nix, Null-Komma-Null-Null!
- Und der damals zu Rate gezogene ehrenwerte Herr Prof. Dr. Kirchhoff Verfassungsrichter a.D. hat sich anschließend nie wieder in der Politik und den Medien zu Wort gemeldet!
Stattdessen "erfinden" unsere Politiker einen lächerlichen Abklatsch dessen, was versprochen war:
==> Aha, derselbe Rentner, der die CDU gewählt hat wegen deren o.g. Wahlversprechen, bekommt nun folgendes auf dem Silbertablett serviert:
Nix da von wegen "Abgeltungssteuer" auf Renten und keine Erklärungspflichten mehr, sondern:
geh Du mal weiter Arbeiten, erst dann bekommste deene kleene erwünschte Steuerfreiheit !
und keene Erklärungspflicht, nee nee, dat muss aber genauestens gemeldet und geprüft und gecheckt werden, weil es könnte ja sein, dass ein 65jähriger Osteuropäer zu uns kommt und behauptet, er würde aus seinem Heimatland eine Rente beziehen ... da könnt ja jeder dahergelaufen kommen und einfach Dinge behaupten und einfach steuerfrei hinzuverdienen, obwohl er in Deutschland noch nie einen Euro an Steuern bezahlt hat ... oder doch !?
Wow, auf diese Ideen-Rotation der CDU/CSU muss man erst mal kommen, Hut ab!
ja, schon, aber nehmen wir zwei Arbeitnehmer, beide in der gleichen Firma, die monatlich je 2.000 Euro verdienen. Der eine ist Rentner und kriegt es steuerfrei, der andere nicht und muss bei Steuerklasse I oder IV durchaus Steuern zahlen. Bin gespannt, ob das über § 3 oder § 9a geregelt werden sol. Was ist mit Renten aus Versorgungswerken oder Beamtenpensionen? Alles offen.
Bekomm ich hin - der Außerirdische Alf würd sagen "Null-Problemo" - ich werde mich völlig uneigennützig der Regierung als Berater anbieten - die nebenverdiente Million entstand da natürlich nur "kollateral", unabsichtlicht, unbeabsichtigt - nein, Spenden werd ich die nicht - :
Also mein Vorschlag - eine klitzekleine Abwandlung dieser glorreichen Idee:
Jeder der 45 Berufsjähre geschuftet hat, bekommt die volle Steuerfreiheit seiner monatlich zur Rente hinzuverdienten 2.000€.
Ab 40 Berufsjahren gibt's funf Jahr lang nur eine 1.000€ Steuerfreiheit
darunter muss "man" sich eben durch "deutschen Fleiß" zur Steuerfreiheit hocharbeiten!
Und das Problem der Rückzahlung unserer neuen Giga-Schulden haben wir dann ja auch irgendwie gleich mitgelöst, oder?
Ich klopf mir jetzt mal schon selbst auf die Schulter für meine glorreichen Ideen - macht ja sonst doch niemand hier!
Diese langatmigen Ausführungen helfen dem Fragesteller nicht. Er geht offensichtlich fälschlich davon aus, dass sein Hinzuverdienst
ganz oder teilweise steuerfrei ist. Es gibt aber außer dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem Altersentlastungsbetrag keine spezielle
Freistellung.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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