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Steuererklärung für Verstorbenen

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    Steuererklärung für Verstorbenen

    Hallo Elster-Experten,

    mein Bruder ist vor ein paar Tagen gestorben. Er war Angestellter in einem mittelständischen Betrieb und alleinstehend, Eltern schon lange tot, niemand außer mir da, der sich um den Nachlass kümmert.
    Natürlich hat er noch keine Steuererklärung für 2024 abgegeben, und für 2025 hat er ja auch schon zwei Monate Gehalt bekommen.
    Kann ich seine Steuererklärung über mein Elster-Konto abgeben, oder mache ich das besser auf Papier?

    #2
    Wie Du magst.

    Der Bescheinigungsabruf würde allerdings nur funktionieren, wenn Du den bereits zu Lebzeiten beantragt hättest. Aber Du kannst ja die Daten alle mit der Tastatur eingeben, wenn Du sie hast.

    Solltest Du die Lohnsteuerbescheinigung nicht haben, dann wäre womöglich tatsächlich Papier besser. Die Angaben zum Arbeitslohn kannst Du nämlich auch weglassen.

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      #3
      Danke für die Antwort; die Jahresbescheinigung des Arbeitgebers habe ich gefunden. Dann klappt zumindest das ohne größere Umstände.

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        #4
        Du bist der Alleinerbe ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo eq12345!

          Vielleicht hat Ihr Bruder seinen "digitalen Nachlass" geregelt bzw. "digitale Vorsorge" getroffen?
          https://www.verbraucherzentrale.de/w...en-daten-12002

          dann finden Sie vielleicht seinen Elster-Zugang, mit dem Sie seine beiden letzten ESt-Erklärungen mit Vorjahresübernahme und Bescheinigungsabruf erstellen können!

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            #6
            Du bist der Alleinerbe ?
            Das weiß man nach ein paar Tagen zumeist noch nicht. Aber wenn sonst niemand da ist, der sich um den Nachlass kümmert, könnte das ja so sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hintergrund der Frage ist, dass insbesondere bei Erstattungen das Finanzamt da nichts auszahlen wird, wenn er nicht Alleinerbe ist.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                ... dass insbesondere bei Erstattungen das Finanzamt da nichts auszahlen wird, wenn er nicht Alleinerbe ist.
                Das ist mir schon klar. Bei uns in Bayern warten die Finanzämter nach meiner Erfahrung mit dem Erlass von Steuerbescheiden bis

                zum Abschluss des Nachlassverfahrens. Wenn Grundbesitz vorhanden ist, ermitteln die Nachlassgerichte die Erben in jedem Fall

                von Amts wegen. https://www.gesetze-bayern.de/Conten...nt/BayAGGVG-37

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Erst mal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
                  Ich bin nicht der Alleinerbe; es gibt noch eine Schwester im Ausland. Die kann sich verständlicherweise nicht vor Ort kümmern.
                  Ich weiß, dass da zuerst ein Erbschein her muss. Daher bezog sich meine Frage auf das rein "technische". Ich habe im Nachlass eine alte Steuererklärung gefunden, aus der ich die Steuer-ID und die Steuernummer nehmen kann.
                  Der Verstorbene war die letzten Jahre schwer psychisch krank und hat außer arbeiten gehen nichts mehr auf die Reihe bekommen; deshalb glaube ich nicht an eine digitale "Nachlassregelung". Der Rechner ist verschlüsselt.
                  Zuletzt geändert von eq12345; 13.03.2025, 00:08.

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                    #10
                    Mit der Lohnsteuerbescheinigung kannst du zumindest eine Steuererklärung erstellen. Wenn sein Konto noch existiert sollte auch die Erastattung an sich keine Problem sein.

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