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Vorsorgeaufwand: Hausfrau berücksichtigungsfähig bei Beihilfe für Teil des Jahres

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    Vorsorgeaufwand: Hausfrau berücksichtigungsfähig bei Beihilfe für Teil des Jahres

    Hallo,

    wir haben eine spezielle Situation in 2024: Bis Mai war Ehefrau gesetzlich versichert und angestellt. Ab Juni Arbeitslos ohne Bezüge (profan Hausfrau) und durch die Beihilfe des Ehemanns (Beamter) berücksichtigungsfähig (Ehefrau: 70% Beihilfe, 30% eigenen private Krankenvers.). Ich habe die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erfasst, bin aber bei Punkt 8 "Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwand" für Ehefrau unsicher.
    1. Zeile 49: Ein Teil des Jahres bestand Anspruch auf Beihilfe, allerdings unterscheidet man da wohl zwischen selbst beihilfeberechtigt und berücksichtigungsfähigen Angehörigen? Heißt der Eintrag "keine Angabe" automatisch Ja?
    2. Zeile 53: Hier könnte ich "Hausfrau" eintragen, das ist aber nicht wirklich ein Dienstverhältnis, kommt auch in der Vorschlagsliste nicht vor. Zumal die Überschrift das Jahr 2024 als ganzes erfragt.

    Last but not least: Welchen Effekt hat diese Angabe? Die Berechnung der Steuerrückzahlung ändert sich dadurch offenbar nicht.

    Danke im Voraus für erhellende Erklärungen!

    #2
    Hallo Paula_K!

    siehe Hilfe-Text (mit Klick auf das Fragezeichen geht rechts die Hilfe auf):

    grafik.png

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      #3
      Hintergrund ist, dass es bei den Vorsorgeaufwendungen bestimmte -unterschiedliche- Höchstbeträge gibt (§ 10 Abs. 4 EStG), weswegen diese Punkte abgefragt werden. ABER: Abzugsfähig sind bei der Kranken- und Pflegeversicherung aber immer die Beiträge zur Basisabsicherung. Sollten diese Basisabsicherungsbeiträge schon über den Höchstbeträgen liegen (z.B. 6.000 €), ist es völlig schnuppe, ob der darunter liegende Höchstbetrag nun bei Eheleuten 3.800 €, 4.700 € oder 5.600 € beträgt, an der Steuer ändert sich dann nichts.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        ... allerdings unterscheidet man da wohl zwischen selbst beihilfeberechtigt und berücksichtigungsfähigen Angehörigen? Heißt der Eintrag "keine Angabe" automatisch Ja?
        Nach meiner Kenntnis wird da seit 2012 nicht mehr unterschieden. Außerdem war die Ehefrau bis Mai als Angestellte gesetzlich versichert.

        Keine Angabe passt schon !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Paula_K!

          Wenn Sie meinem Link folgen und den ersten Satz in der Hilfe lesen, haben Sie die Antwort:

          grafik.pnghttps://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==

          Kommentar


            #6
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
            Hallo Paula_K!

            Wenn Sie meinem Link folgen und den ersten Satz in der Hilfe lesen, haben Sie die Antwort:

            grafik.pnghttps://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==
            Danke Uwe64 ,

            der Hinweis mit dem Fragezeichen hat mich erstmal vor ein Rätsel gestellt, aber ich bin dann doch fündig geworden. Das Fragezeichen gibt es leider nur auf der Übergeordneten Seite, nicht wenn man schon in der Bearbeitung für eine Person ist. Ja der erste Part trifft zu. Aber Zeile 50 bis 54 lasse ich dann offenbar aus, denn das Angestelltenverhältnis war nicht zeitliche mit der nicht-Rentenversicherungspflich. Zumindest würde ich das jetzt so interpretieren, dass zeitgleich gemeint ist:
            "Bitte füllen Sie die Zeilen 50 bis 54 nur aus, wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind und im Jahr 2023 ganz oder zeitweise nicht rentenversicherungspflichtig waren." (Ich nehme an es ist 2024 gemeint und wurde nur noch nicht aktualisiert)


            Danke auch Charlie24 und Picard777 !
            Jetzt habe ich besseren Durchblick.

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              #7
              Ich nehme an es ist 2024 gemeint und wurde nur noch nicht aktualisiert
              Sehe ich auch so !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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