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    Hallo Leute, im Mai 2022 habe ich mir einen neuen VW Multivan geleast. Diesen habe ich auch geschäftlich genutzt, und mit der 1% Regelung versteuert.
    Der Multivan war mir dann zu schade und ich kaufte im Dezember 2023 einen gebrauchten VW Transporter (LKW). Ich bin gerade bei der Steuer von 2024.
    Ich möchte für das ganze Jahr 2024 den Transporter mit der 1% Regleung versteuern. Den Multivan nicht mehr als Firmenwagen nutzen, und auch nicht mehr in der Steuer angeben.
    Was muss ich beachten?

    #2
    Zitat von Thomas2 Beitrag anzeigen
    Hallo Leute, Was muss ich beachten?
    Eine richtig gute Frage an die steuerberatenden Berufe.

    Gruß - Hans

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      #3
      Eine richtig gute Frage an die steuerberatenden Berufe.
      So sehe ich das auch, noch dazu, wenn es sich um ein Nutzfahrzeug handelt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ein bisschen kaufmännische Schulung:
        - vom geleasten Multivan gehören keinerlei Kosten in die Ergebnisrechnung (alles privat)
        - vom Transporter gehören alle Kosten in die Ergebnisrechnung (incl. Abschreibung)
        - aus dem Bruttolistenpreis des Transporters werden monatlich 1% als geldwerter Vorteil versteuert

        Details dazu sind mit dem Stb. zu klären.

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          #5
          Danke Praha, wenn das so zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 der Fall sein kann, bin ich sehr zufrieden.

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            #6
            Hallo Thomas2!

            Ich rate Ihnen ganz dringend, dass Sie sich fachlichen Rat einholen - weil:

            im Mai 2022 habe ich mir einen neuen VW Multivan geleast. Diesen habe ich auch geschäftlich genutzt, und mit der 1% Regelung versteuert.
            also war der Mulitivan in 2022 und wohl auch in 2023 "notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen"!

            ich kaufte im Dezember 2023 einen gebrauchten VW Transporter (LKW). Ich bin gerade bei der Steuer von 2024.
            Ich möchte für das ganze Jahr 2024 den Transporter mit der 1% Regleung versteuern. Den Multivan nicht mehr als Firmenwagen nutzen, und auch nicht mehr in der Steuer angeben.
            tja, was haben Sie denn da gemacht im Dezember 2023?

            wahrscheinlich haben Sie den Multivan ab Dezember überhaupt nicht mehr betrieblich genutzt, sondern den Transporter?

            - dann fliegt der Mulitvan zwingend zum November aus dem Betriebsvermögen raus!
            - dann wird der Transporter zwingend "notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen"!

            dann hätten Sie sich, falls Sie mit ihrem Unternehmen mit der Umsatzsteuer was am Hut haben, die Umsatzsteuer aus der Kaufrechnung des Transporters in 2023 als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können ...

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              #7
              Grüß Dich Uwe64, erst mal vielen Dank für deine Nachricht. Die Umsatzsteuer vom Transporter habe ich natürlich gezogen. Wegen der geringen Laufzeit von nur einem Monat in 2023 habe ich auch eine Sonderabschreibung von 20% geltend gemacht. In 2024 läuft nur der Transporter als Firmenwagen mit der dementsprechenden Abschreibung. Der geleaste Mulitvan wird quasi vom Transporter als Firmenwagen abgelöst. Deshalb habe ich in 2024 auch keine Leasingraten und auch die 1% Regelung als Ausgaben mehr für den Multivan eingetragen. Spricht man bei einem geleasten Fahrzeug auch von Betriebsvermögen? Hat das irgendenwelche andere Konsequenzen? Mit sonnigen GrüßenThomas

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                #8
                Hallo Thomas2!

                Die Umsatzsteuer vom Transporter habe ich natürlich gezogen. Wegen der geringen Laufzeit von nur einem Monat in 2023 habe ich auch eine Sonderabschreibung von 20% geltend gemacht.
                Also dann haben Sie ja 2023 sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich alles richtig gemacht!

                Der geleaste Mulitvan wird quasi vom Transporter als Firmenwagen abgelöst. Deshalb habe ich in 2024 auch keine Leasingraten und auch die 1% Regelung als Ausgaben mehr für den Multivan eingetragen. Spricht man bei einem geleasten Fahrzeug auch von Betriebsvermögen? Hat das irgendenwelche andere Konsequenzen?
                Was für 2024 betreffs des Multivans zu machen ist, kann ich nicht beurteilen - bitte hier zuerst mal nachlesen:
                https://esth.bundesfinanzministerium...ebersicht.html
                dann kann ja immer noch die eine oder andere Einzelfrage gestellt werden - wenn Sie denn wissen, wie Ihr Sachverhalt steuerlich zu bewerten ist!

                Ich möchte für das ganze Jahr 2024 den Transporter mit der 1% Regleung versteuern.
                Leider ist das Steuerrecht kein "was ich gern möchte" Spiel - in diesem Fall vielleicht sogar zu Ihrem Vorteil:
                https://www.haufe.de/personal/entgel...78_366144.html

                Und aller-aller-spätestens hier begänne die "gestaltende" Steuerberatung - wenn man beginnt, Überlegungen zum Multivan anzustellen - ist aber Steuerberatersache!

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