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Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei Betriebsverlegung

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    Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei Betriebsverlegung


    Ich habe ein Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter und habe versäumt, die Gewerbesteuererklärung fristgerecht einzureichen. Nun soll ich diese nachreichen, zusammen mit der Gewerbesteuerzerlegungserklärung sowie der korrigierten EÜR und Einkommensteuererklärung.

    Mein Betrieb wurde im Laufe des Jahres 2023 in eine andere Gemeinde verlegt, wobei beide Gemeinden unterschiedliche Hebesätze haben. In der Einkommensteuererklärung stellt sich nun die Frage, wie ich die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer in der Anlage G angeben soll:

    Berechne ich einen fiktiven Hebesatz anhand der Anzahl der Tage pro Gemeinde?
    Oder nehme ich pauschal einen Hebesatz von 400, da dieser dem maximalen Abzug nach § 35 EStG entspricht und beide Gemeinden tatsächlich höhere Hebesätze haben?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Hallo Aikido!

    privat: sind Sie praktizierender Aikidoka?

    Zu Ihrem Thema:

    sowie der korrigierten EÜR und Einkommensteuererklärung
    wer hat Ihnen denn diese Empfehlung gegeben - dass Sie wegen einer nicht abgegebenen Gewerbesteuererklärung Ihre EÜR und ESt korrigieren müssen?

    - EÜR bleibt unverändert!

    - ESt wäre zu korrigieren, würde aber das Finanzamt nach Eingang der Gewerbesteuererklärung automatisch richtig machen ... wenn dem nicht so wäre, käme da kein "Hinweis" sondern ein "Fehler" und die Datenabsendung wäre nicht möglich gewesen!

    Außerdem gibt es bei unvollständigen Angaben folgenden Berechnungs-Hinweis - den Sie anscheinend nicht bearbeitet haben:

    grafik.png
    Haben Sie eigentlich das Formular "Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages" und die dortigen Hilfe-Informationen schon gesichtet / gelesen?

    Wenn danach noch Fragen offen sein sollten, bitte fragen!
    Zuletzt geändert von Uwe64; 14.03.2025, 11:19.

    Kommentar


      #3
      Danke für die Rückmeldung Uwe!

      privat: sind Sie praktizierender Aikidoka?


      Nein, aber Karateka. Das sollte eigentlich Avokido werden. Kann es leider im Nachhinein nicht ändern.


      - EÜR bleibt unverändert!
      Da haben Sie natürlich völlig Recht.

      - ESt wäre zu korrigieren, würde aber das Finanzamt nach Eingang der Gewerbesteuererklärung automatisch richtig machen ... wenn dem nicht so wäre, käme da kein "Hinweis" sondern ein "Fehler" und die Datenabsendung wäre nicht möglich gewesen!
      Das verstehe ich nicht ganz. Ich hatte in der bisherigen ESt gar keine Gewerbesteuer angegeben. Ich hatte schlicht übersehen, dass ich im fraglichen Jahr zum ersten Mal die Freigrenze überschritten habe. Aus der nachträglichen Abgabe der Gewerbesteuererklärung wird eine Zahlung der Gewerbesteuer resultieren. Diese möchte ich gerne von meiner ESt abziehen. Ich gehe davon aus, dass das nicht automatisch geschieht sondern ich die entsprechenden Einträge in Anlage G Punkt 2 machen muss, wenn ich von der Steuerermäßigung Gebrauch machen möchte. Das heißt, ich möchte jetzt eine korrigierte ESt abschicken, in der ich die entsprechenden Angaben mache.



      Außerdem gibt es bei unvollständigen Angaben folgenden Berechnungs-Hinweis - den Sie anscheinend nicht bearbeitet haben:

      grafik.png
      Haben Sie eigentlich das Formular "Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages" und die dortigen Hilfe-Informationen schon gesichtet / gelesen?

      Wenn danach noch Fragen offen sein sollten, bitte fragen!
      Ja diese Hinweise habe ich gelesen aber ich bin nicht sicher, wie sie mir bei meiner Frage weiterhelfen sollen. Vielleicht habe ich mein Problem unklar ausgedrückt. Mir ist klar, dass ich die Gewerbesteuerzerlegungserklärung einreichen muss und dass ich Angaben in der ESt Anlage G Punkt 2 machen muss um von der Steuerermäßigung Gebrauch zu machen. Die Frage ist, welchen Hebesatz ich dort eintragen soll, wenn das Unternehmen einen Teil des Jahres in einer Gemeinde angemeldet war (Hebesatz 410) und den Rest des Jahres in einer anderen (Hebesatz 470). Die Angabe des Hebesatzes und der resultierenden tatsächlichen Gewerbesteuer sind verpglichtend, ich muss dort also etwas eintragen.

      Screenshot From 2025-03-14 15-23-06.png

      Kommentar


        #4
        Hallo Aikido!

        In Zeile 35 den "durchschnittlichen" Hebesatz und in Zeile 36 die gesamte Gewerbesteuer eintragen.

        grafik.png

        mangels Löhnen setzten Sie als Zerlegungs-Maßstab z.B. Umsatz oder Gewinn ein und rechnen genauso.

        Wenn sie sich verrechnet haben, meckert Elster und meldet einen Fehler.

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          #5
          Prima, das ergibt Sinn. Herzlichen Dank für die Hilfe Uwe64!

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