Ich habe ein Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter und habe versäumt, die Gewerbesteuererklärung fristgerecht einzureichen. Nun soll ich diese nachreichen, zusammen mit der Gewerbesteuerzerlegungserklärung sowie der korrigierten EÜR und Einkommensteuererklärung.
Mein Betrieb wurde im Laufe des Jahres 2023 in eine andere Gemeinde verlegt, wobei beide Gemeinden unterschiedliche Hebesätze haben. In der Einkommensteuererklärung stellt sich nun die Frage, wie ich die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer in der Anlage G angeben soll:
Berechne ich einen fiktiven Hebesatz anhand der Anzahl der Tage pro Gemeinde?
Oder nehme ich pauschal einen Hebesatz von 400, da dieser dem maximalen Abzug nach § 35 EStG entspricht und beide Gemeinden tatsächlich höhere Hebesätze haben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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