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Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitgeber erstattet Beiträge

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    Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitgeber erstattet Beiträge

    Hallo zusammen,

    bisher habe ich noch keine Schwierigkeiten mit meiner Steuererklärung über Elster gehabt. Bis heute! Mein Mann und ich sind beide als Beamte tätig. Er ist privat krankenversichert, ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Für 2024 hat der Arbeitgeber für meine gesetzliche Krankenversicherung erstmalig Zuschüsse gezahlt. Diese sind auch in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 24 a) aufgeführt.
    Wenn ich diese nunmehr in der Steuererklärung in der Zeile 34 eintrage, sagt das Programm, dass Fehler vorhanden sind.

    "Gefundene Fehler und Konflikte

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Ehefrau / Person B).
    Mögliche Fehlerquellen ..."

    Es ist aber so, dass ich, zumindest bin ich felsenfest der Meinung, alles richtig eingetragen habe. Ich habe meine Beiträge in Zeile 16/18 eingetragen, die für meinen Mann in Zeile 23-25. Ich habe jetzt mehrmals versucht den Fehler zu finden, leider ohne Erfolg. Die Erklärung von Elster bringt mich auch nicht wirklich weiter.

    Woran kann es liegen bzw. wo ist mein Fehler?

    #2
    Ich habe meine Beiträge in Zeile 16/18 eingetragen
    Bist du denn Selbstzahler ? Es gibt auch sog. Firmenzahler, bei denen der AG den Gesamtbeitrag zur KV und PV abführt. Dann würde der auf

    der Lohnsteuerbescheinigung stehen und in die Zeilen 11 und 13 gehören. Als Selbstzahler mit Krankengeldanspruch musst du den Gesamtbeitrag

    zur KV auch in Zeile 17 eintragen. Die steuerfreien AG-Zuschüsse gehören bei GKV-Versicherten in die Zeilen 34 und 36, nicht in die Zeile 35 !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich bin Selbstzahler, ohne Krankengeldanspruch. Deshalb trage ich die Beiträge in Zeile 16 und 18 ein. Hat die letzten Jahre auch funktioniert. Ich hatte vorher in Zeile 35 eine 0 eingetragen. Das habe ich jetzt gelöscht. Scheint jetzt zu funktionieren. Vielen Dank für den Tipp mit der Zeile 35! Ich bin hier fast wahnsinnig geworden.

      Mein Wochenende ist gerettet!

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        #4
        Ich hatte vorher in Zeile 35 eine 0 eingetragen
        Auch 0 wird vielfach als Wert interpretiert, weshalb man 0-Einträge nur dort machen sollte, wo das ausdrücklich gefordert ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Fidler!

          Oftmals / meist lassen sich solche Fehlermeldungen vermeiden, wenn man zuerst mal "Bescheinigungen abrufen / übernehmen" laufen läßt ...

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