Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ausgaben für Fewo in Anlage V eingeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ausgaben für Fewo in Anlage V eingeben

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Ferienwohnung in unserem selbst bewohnten Haus (Anteil der gesamten Haus-Wohnfläche ca 40%) und dazu folgende Fragen:

    - Wo kann ich in Anlage V einmalige kleinere Anschaffungen wie z.B. einen Sat-Receiver eintragen?
    - Wo werden jährliche Kosten für die Eintragung auf der Internetseite / Gästemaganzin der Gemeinde eingetragen?
    - Auf Seite 13: 13 - Umgelegte Kosten (z. B. Grundsteuer...) würde ich anteilig (40%) die Ausgaben für Grundsteuer, Strom, Müll etc. eintragen. Kann ich das für die ganzjährigen Ausgaben machen oder nur für die tatsächlich vermietete Zeit? Beispiel: Ich zahle 1200€ Strom im Jahr für das gesamte Haus, die FeWo wäre zwar ganzjährig zu mieten gewesen, wurde aber tatsächlich nur z.B. 2 Monate gemietet - welche Kosten kann ich angeben? 40% von 1200€ oder 40% von 1200€ / 6 ?
    - die selbe Frage stelle ich mir auch bei den Zinsen auf einen Renovierungskredit (u.a. zur Dämmung des Hauses, Renovierung der selbst genutzten Wohnung etc)? Kann ich diese zumindest anteilig angeben? Falls ja, wo und zu welchem Anteil?

    Danke für eure Antworten

    Gruß, Poti
    Zuletzt geändert von Poti; 15.03.2025, 16:04.

    #2
    Im Formular für 2023 sind Sonstige Kosten auf Seite 15 der Anlage V einzutragen.

    Kommentar


      #3
      Sonstige Kosten sind mittlerweile auf Seite 16 - danke.
      Gibt es einen Tipp für die Umlage der Hauskosten (Grundsteuer, Kreditzinsen, Strom etc) auf die Ferienwohnung? Spielt hier auch die tatsächlich vermietete Zeit eine Rolle oder nur der prozentuale Flächenanteil am gesamten Haus?
      Danke im Voraus

      Kommentar

      Lädt...
      X