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Korrekte erstattete Kirchensteuer eintragen

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    Korrekte erstattete Kirchensteuer eintragen

    Hallo,
    ich möchte die Einkommenssteuererklärung für 2024 machen. In der Anlage "Sonderausgaben" trage ich die Kirchensteuer ein, die meine Frau und ich 2024 gezahlt haben (Zusammenveranlagung). In Zeile 4 gibt es die Möglichkeit in 2024 erstattete Kirchensteuer einzutragen (wird vermutlich gegengerechnet).

    Die Frage ist jetzt, ob ich den richtigen Betrag eingetragen habe. Im Bescheid von 2023 steht folgendes dazu:

    Kirchensteuer Ehefrau Kirchensteuer Ehemann
    Guthaben: 0 300€

    Diese 300€ wurde dann zusammen mit dem Guthaben zur Einkommenssteuer ausbezahlt (also rückerstattet).

    Sind also die 300€ als erstattete Kirchensteuer einzutragen?

    Danke für die Rückmeldung
    Gruß, Poti

    #2
    Sind also die 300€ als erstattete Kirchensteuer einzutragen?
    Es gilt das Zuflussprinzip nach § 11 EStG. Maßgeblich ist deshalb, was im Jahr 2024 an euch überwiesen wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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