Hallo,
ich möchte die Einkommenssteuererklärung für 2024 machen. In der Anlage "Sonderausgaben" trage ich die Kirchensteuer ein, die meine Frau und ich 2024 gezahlt haben (Zusammenveranlagung). In Zeile 4 gibt es die Möglichkeit in 2024 erstattete Kirchensteuer einzutragen (wird vermutlich gegengerechnet).
Die Frage ist jetzt, ob ich den richtigen Betrag eingetragen habe. Im Bescheid von 2023 steht folgendes dazu:
Kirchensteuer Ehefrau Kirchensteuer Ehemann
Guthaben: 0 300€
Diese 300€ wurde dann zusammen mit dem Guthaben zur Einkommenssteuer ausbezahlt (also rückerstattet).
Sind also die 300€ als erstattete Kirchensteuer einzutragen?
Danke für die Rückmeldung
Gruß, Poti
ich möchte die Einkommenssteuererklärung für 2024 machen. In der Anlage "Sonderausgaben" trage ich die Kirchensteuer ein, die meine Frau und ich 2024 gezahlt haben (Zusammenveranlagung). In Zeile 4 gibt es die Möglichkeit in 2024 erstattete Kirchensteuer einzutragen (wird vermutlich gegengerechnet).
Die Frage ist jetzt, ob ich den richtigen Betrag eingetragen habe. Im Bescheid von 2023 steht folgendes dazu:
Kirchensteuer Ehefrau Kirchensteuer Ehemann
Guthaben: 0 300€
Diese 300€ wurde dann zusammen mit dem Guthaben zur Einkommenssteuer ausbezahlt (also rückerstattet).
Sind also die 300€ als erstattete Kirchensteuer einzutragen?
Danke für die Rückmeldung
Gruß, Poti
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