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Ehepartner verstorben -> Elster-Account weiternutzen?

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    Ehepartner verstorben -> Elster-Account weiternutzen?

    Liebe Elster-Nutzende/Fachleute,

    Ich klimpere für meinen Onkel/Tante (Ü90) die Daten in Elster-Online. Ende 2023 ist mein Onkel verstorben - auf Ihn läuft das Elster Konto. Für die EKST-ERkl. 2024 konnte ich noch alles über seinen Account einreichen. Frage: muss ich für 2025 für die Tante einen neuen Account einrichten oder kann ich über Personen verknüpfen den Account der Ehefrau zuweisen (haben Ihre Steuererkl. bisher immer gemeinsam eingereicht ..) ? Ich habe zwar die Personen mit mein profil verknüpfen die Ehefrau hinterlegt, aber ob das reicht bin ich mir nicht sicher (bzw. wie ich jetzt weiter vorgehen soll??)

    Danke und LG Matthias

    #2
    Das wird immer das Konto Deines Onkels bleiben.

    Zitat von matthias67 Beitrag anzeigen
    muss ich für 2025 für die Tante einen neuen Account einrichten
    Du musst gar nichts. Richtig fände ich es, wenn Du Steuererklärungen für Dich oder andere übermittelst, dass Du das von Deinem Konto machst.

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      #3
      Theoretisch kannst du das Konto des Verstorbenen weiter nutzen. Für die Tante müsstest du dort ein eigenes Profil anlegen.

      Die Tante ist ja jetzt die steuerpflichtige Person, nicht mehr die Ehefrau. Eine Zusammenveranlagung war letztmals für 2023 möglich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke Charlie für die schnelle Rückmeldung. Das Profil für die Tante ist schon angelegt, ich mach jetzt das STeuerprofil mit der Tante. Eine doofe Frage: ändert sich die Steuer-Nr. wenn aus Zusammenveranlagung durch Todesfall eine Einzelveranlagung wird? (Steuerort Niedersachsen)
        VG Matthias

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          #5
          Wie oben schon gesagt ( https://forum.elster.de/anwenderforu...191#post458191 ) , normalerweise übermittelt man mit dem eigenen Profil.
          Kann schon sein, dass das Finanzamt eine neue Steuernummer zuteilt. Solange die nicht bekannt ist kann man immer unter der bekannten Nummer übermitteln.

          Kommentar


            #6
            ... ändert sich die Steuer-Nr. wenn aus Zusammenveranlagung durch Todesfall eine Einzelveranlagung wird? (Steuerort Niedersachsen)
            In Bayern werden neue Steuernummern vergeben, ob das bundesweit so praktiziert wird, weiß ich nicht. Das muss dich aber nicht kümmern,

            die Steuernummer steht auf dem Bescheid. Zur Veranlagungsart darf 2024 nichts mehr angegeben werden, der Begriff Einzelveranlagung ist

            rechtlich nur für Ehegatten / Lebenspartner relevant.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Das gilt bundesweit.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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