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Zahlung aus Sterbegeldversicherung in der Einkommensteuererklärung wo eintragen?

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    Zahlung aus Sterbegeldversicherung in der Einkommensteuererklärung wo eintragen?

    Hallo allerseits. Ich habe die Suche bereits ausgiebig bemüht, bin aber noch immer ziemlich ratlos.

    In 2024 ist mir die Sterbegeldversicherungssumme meiner verstorbenen Mutter ausgezahlt worden und die Frage lautet: Wo trage ich diese Summe in "Mein Elster" in welches Formular ein?

    Die Websuche ergab teilweise die Anlage N als Antwort, aber da ich und meine Ehefrau beide Erwerbsminderungsrente beziehen, benötigen wir nur die Anlage R.

    Für Hilfe oder auch nur einen Tipp bedanke ich mich bereits im Voraus.

    Viele Grüße aus dem ERZgebirge

    #2
    Grundsätzlich sollte das wohl in die Anlage KAP gehören. Hast Du denn keine Steuerbescheinigung bekommen? Dann solltest Du die noch anfordern.

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      #3
      Hallo,

      ich denke man muss erstmal unterscheiden, wer die Versicherungsleistung bekommen hat.

      War das die verstorbene Mutter, dann muss wohl auch sie es versteuern (Einkommensteuern, wahrscheinlich Anlage KAP), und die Erben womöglich nochmal (Erbschaftsteuern).

      Wurde das Geld hingegen direkt an den Dritten ausgezahlt, dann muss dieser es auch versteuern (Einkommensteuern, wahrscheinlich Anlage KAP).
      Ob man mit Kosten für die Beerdigung aufrechnen darf (das ist ja der Sinn einer solchen Versicherung) weiß ich auch nicht sicher; ich würde es aber probieren.

      Die Websuche ergab teilweise die Anlage N als Antwort,
      Was das mit der Anlage N zu tun haben soll kann ich nun gar nicht nachvollziehen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        War das die verstorbene Mutter, dann muss wohl auch sie es versteuern
        Eine Sterbegeldversicherung wird selten zu Lebzeiten ausbezahlt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die schnellen Antworten - und das zum Sonntag Mittag!

          Eine Steuerbescheinigung habe ich von der Sparkassenversicherung nicht bekommen, nur das Schreiben "Abrechnung" mit der Auszahlungssumme.
          Die Versicherungsleistung (also der Auszahlbetrag) ging an mich, meine Mutter hatte also mich als Begünstigten für ihren Todesfall eingetragen. Die Sache mit der Erbschaftssteuer ist übrigens schon erledigt.
          Aufrechnung mit den Beerdigungskosten (die den Versicherungsbetrag weit überstiegen) würde ich auf alle Fälle versuchen, Rechnungen liegen mir vor.

          Der Hinweis mit der Anlage N steht hier https://www.clark.de/sterbegeldversicherung/steuer/ (nach unten scrollen zu " Wo gebe ich das Sterbegeld in der Steuererklärung an?", allerdings steht da auch was von Arbeitgeber, was bei mir ja nicht der Fall ist.

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            Wo gebe ich das Sterbegeld in der Steuererklärung an?", allerdings steht da auch was von Arbeitgeber, was bei mir ja nicht der Fall ist.
            Das betrifft die Hinterbliebenen von Beamten, nicht die Leistung aus einer Lebensversicherung.

            Je nach Abschusszeitpunkt kann die Versicherungsleistung im Übrigen gänzlich steuerfrei sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              Eine Sterbegeldversicherung wird selten zu Lebzeiten ausbezahlt.
              Das ist mir schon klar.
              Aber wenn die Leistung an die verstorbene Person gegangen wäre (eben begünstigt), dann wird es imho noch dort zu versteuern sein (wenn überhaupt natürlich).

              Der Hinweis mit der Anlage N steht hier https://www.clark.de/sterbegeldversicherung/steuer/
              Ein doch recht seltsamer Artikel, der alles mögliche zusammenwirft.
              Und das Sterbergeldversicherungen grundsätzlich steuerfrei sein sollen möchte ich auch bezweifeln. Wobei, in der Regel sind das ja Risikolebensversicherungen, und dann wäre es tatsächlich steuerfrei.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Todesfallleistungen aus sämtlichen (privaten) Lebensversicherungen (egal ob Sterbegeldversicherung, Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung) unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Daher muss hier auch nichts in der Elster-Einkommensteuererklärung eingetragen werden.

                Es kann aber zu einer Besteuerung durch die Erbschaftssteuer kommen, wenn nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten die Freibeträge überschritten werden (ich unterstelle mal, dass Versicherungsnehmer und Beitragszahler die Mutter war). Der Freibetrag liegt aber bei 400.000 EUR.

                Die Kosten für die Beerdigung können als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, aber nur soweit sie den Nachlass und den Betrag aus der Sterbegeldversicherung übersteigen.

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                  #9
                  Zitat von SteuERZahler353 Beitrag anzeigen
                  Vielen Dank für die schnellen Antworten - und das zum Sonntag Mittag!
                  Der Hinweis mit der Anlage N steht hier https://www.clark.de/sterbegeldversicherung/steuer/ (nach unten scrollen zu " Wo gebe ich das Sterbegeld in der Steuererklärung an?", allerdings steht da auch was von Arbeitgeber, was bei mir ja nicht der Fall ist.
                  Der Artikel bezieht sich hier darauf, dass Einkommensteuerpflicht dann besteht, wenn es sich nicht um eine private Sterbegeldversicherung (sondern eine Leistung des Arbeitgebers) handelt.

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                    #10
                    Zitat von Hepty2412 Beitrag anzeigen
                    Der Artikel bezieht sich hier darauf, dass Einkommensteuerpflicht dann besteht, wenn es sich nicht um eine private Sterbegeldversicherung (sondern eine Leistung des Arbeitgebers) handelt.
                    Das wurde im Beitrag # 6 schon festgestellt.

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                      #11
                      Zitat von Hepty2412 Beitrag anzeigen
                      Todesfallleistungen aus sämtlichen (privaten) Lebensversicherungen (egal ob Sterbegeldversicherung, Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung) unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Daher muss hier auch nichts in der Elster-Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
                      Das nenne ich eine klare Aussage. Vielen Dank!

                      Es kann aber zu einer Besteuerung durch die Erbschaftssteuer kommen, wenn nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten die Freibeträge überschritten werden (ich unterstelle mal, dass Versicherungsnehmer und Beitragszahler die Mutter war). Der Freibetrag liegt aber bei 400.000 EUR.
                      Richtig, Versicherungsnehmer und Beitragszahler war meine Mutter. Was den Freibetrag angeht jetzt bitte nicht lachen. Denn bei mir geht es um eine Summe, die ganz knapp über 1% des genannten Freibetrags liegt.

                      Die Kosten für die Beerdigung können als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, aber nur soweit sie den Nachlass und den Betrag aus der Sterbegeldversicherung übersteigen.
                      Dem ist nicht so, ein bissel was ist am Ende doch noch übrig geblieben. :-)

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