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    Datenübernahme aus Entwurf

    Ich habe für die EkSt-Erklärung 2023 alle Daten zwar eingegeben und gespeichert, dann aber einen Export an den Steuerberater gegeben und der hat die EkSt-Eklärung eingereicht.
    Nun möchte ich die EkSt 2024 selber machen, kann aber die Daten, die ich für 2023 eingegeben habe nicht übernehmen, da diese nicht offiziell über Elster eingereicht wurden. Gibt es trotzdem einen Weg, ohne die Sisyphosarbeit, alles wieder erneut eizutippen? Es wäre ein ziemlicher Aufwand wg. 3 Kindern.

    #2
    Gibt es trotzdem einen Weg, ohne die Sisyphosarbeit, alles wieder erneut eizutippen? Es wäre ein ziemlicher Aufwand wg. 3 Kindern.
    Mir ist keiner bekannt ! Wenn der Bescheinigungsabruf für dich und deine Frau eingerichtet ist, kannst du eure Stammdaten nach Eingabe der Namen

    und der Steuer-ID abrufen und eintragen lassen, die Kinder wirst du aber manuell erfassen müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, danke. Das ist noch echt verbesserungswürdig.

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        #4
        Das ist noch echt verbesserungswürdig.
        Da hast du sicher recht, aber ich bezweifle, dass es da in absehbarer Zeit Verbesserungen geben wird.

        Kommerzielle Steuerprogramme können Daten aus Entwürfen in der Regel übernehmen, auch in ElsterFormular war das möglich.

        Die Webanwendung bietet leider wenig Komfort.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Ascheer Beitrag anzeigen
          Ich habe für die EkSt-Erklärung 2023 alle Daten zwar eingegeben und gespeichert, dann aber einen Export an den Steuerberater gegeben und der hat die EkSt-Eklärung eingereicht.
          Nun möchte ich die EkSt 2024 selber machen, kann aber die Daten, die ich für 2023 eingegeben habe nicht übernehmen, da diese nicht offiziell über Elster eingereicht wurden. Gibt es trotzdem einen Weg, ohne die Sisyphosarbeit, alles wieder erneut eizutippen? Es wäre ein ziemlicher Aufwand wg. 3 Kindern.
          wenn ich Sie richtig verstehe:Sie haben die ESt 2023 über ElsterOnline selbst ausgefüllt, und danach über die Supporter-Funktion an Ihren Steuerberater gesendet, der das dann überprüft und abgesendet hat - dann gehe ich jetzt mal davon aus, dass Ihr Steuerberater ebenfalls ElsterOnline verwendet hat - dann bestünde folgende Möglichkeit:

          Sie rufen Ihren alten Steuerberater an, sagen dem, er möge doch bitte den Jahreswechsel 2023-2024 fahren, den Bescheinigungsabruf durchführen, und Ihnen dann die "vorausgefüllte Steuererklärung" auf demselben Supporter-Weg wie in 2023, jetzt eben "umgekehrt", an Sie senden.

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            #6
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

            wenn ich Sie richtig verstehe:Sie haben die ESt 2023 über ElsterOnline selbst ausgefüllt, und danach über die Supporter-Funktion an Ihren Steuerberater gesendet, der das dann überprüft und abgesendet hat - dann gehe ich jetzt mal davon aus, dass Ihr Steuerberater ebenfalls ElsterOnline verwendet hat - dann bestünde folgende Möglichkeit:

            Sie rufen Ihren alten Steuerberater an, sagen dem, er möge doch bitte den Jahreswechsel 2023-2024 fahren, den Bescheinigungsabruf durchführen, und Ihnen dann die "vorausgefüllte Steuererklärung" auf demselben Supporter-Weg wie in 2023, jetzt eben "umgekehrt", an Sie senden.
            Danke, ich habe nun schon alles manuell wieder eingegeben. Die Herausforderung hier ist, dass meine Frau selbständig ist und wir zusammen veranlagt sind. Für ihren Teil braucht sie den Steuerberater, der unsere beiden Anteile gemeinsam einreicht. Meine Eingaben aus 2023 hatte ich nur als PDF-Ausdruck an der Steuerberater geliefert. Wie er das dann letztendlich an das FA übermittelt hat weiß ich nicht.

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              #7
              Wie er das dann letztendlich an das FA übermittelt hat weiß ich nicht.
              Die meisten Steuerberater arbeiten mit kommerziellen Steuerprogrammen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo Charlie24 und Ascheer !

                Wenn in der Anfrage nicht gestanden wäre "Export an den Steuerberater", dann hätte ich auch nicht so geantwortet wie ich es getan habe ...

                ich verstehe nun mal unter "Export" die "Datenübermittlung in elektronischer Form" und nicht die "Datenübermittlung auf Papier oder als pdf-Anhang in einer Mail" ...

                ich habe auch noch nie gehört, dass irgendjemand sagt, wenn man eine Mail mit Anhang schreibt und absendet, er habe "Daten exportiert" ...

                aber Schwamm drüber ...
                Zuletzt geändert von Uwe64; 17.03.2025, 17:01.

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