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Was tun bei anteiligen Nebenkosten und Leerstand einer Immobilie?

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    Was tun bei anteiligen Nebenkosten und Leerstand einer Immobilie?

    Liebes Forum,

    an dieser Stelle ein paar einleitende Worte zu mir: ich bin Vermieter einer Immobilie. Letztes Jahr hatte ich einen Mieterwechsel, so dass meine Immobilie in Summe nur 11 Monate vermietet war.

    Nebenkosten wie Wohngebäudeversicherung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer und Müllabfuhr stelle ich meinen Mieter immer in Rechnung. Hieraus ergeben sich für mich nun folgende Fragen:
    • Da meine Immobilie in 2024 wie eingangs erwähnt nur 11 Monate vermietet war, habe ich die genannten Nebenkosten auch nur zu 11/12 meinen Mietern berechnet. Kann ich das verbleibende 1/12 anderweitig noch bei meiner Einkommenssteuererklärung angeben? Falls ja, wo?
    • Da ich einen Monat Leerstand hatte, stellt sich mir die Frage, ob den z.B. die entgangenen Mieteinnahmen (und/oder andere Beträge) in meiner Steuererklärung angeben kann. Auch hier die Frage: falls ja, was und wo?
    • Ich habe von meinen Mietern Nachzahlungen für die Nebenkosten erhalten. Diese Nachzahlung habe ich in der Anlage V in der Zeile 21 vermerkt. Blöde Frage: muss ich den Betrag mit einem Minus versehen?
    Danke für eure Einschätzungen!!

    #2
    Kann ich das verbleibende 1/12 anderweitig noch bei meiner Einkommenssteuererklärung angeben? Falls ja, wo?
    Sicher, die Teilbeträge sind bei den nicht umgelegten Kosten anzugeben. Die kannst du unter Sonstige Leerstandskosten zusammenfassen.

    Bei den umgelegten Kosten musst du entsprechend kürzen.

    ... ob den z.B. die entgangenen Mieteinnahmen (und/oder andere Beträge) in meiner Steuererklärung angeben kann.
    Wie kommst du darauf ? Entgangene Einnahmen sind doch nicht relevant.

    Diese Nachzahlung habe ich in der Anlage V in der Zeile 21 vermerkt. Blöde Frage: muss ich den Betrag mit einem Minus versehen?
    Nein, Erstattungen an die Mieter wären mit einem Minuszeichen zu versehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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