Liebes Forum,
an dieser Stelle ein paar einleitende Worte zu mir: ich bin Vermieter einer Immobilie. Letztes Jahr hatte ich einen Mieterwechsel, so dass meine Immobilie in Summe nur 11 Monate vermietet war.
Nebenkosten wie Wohngebäudeversicherung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer und Müllabfuhr stelle ich meinen Mieter immer in Rechnung. Hieraus ergeben sich für mich nun folgende Fragen:
an dieser Stelle ein paar einleitende Worte zu mir: ich bin Vermieter einer Immobilie. Letztes Jahr hatte ich einen Mieterwechsel, so dass meine Immobilie in Summe nur 11 Monate vermietet war.
Nebenkosten wie Wohngebäudeversicherung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer und Müllabfuhr stelle ich meinen Mieter immer in Rechnung. Hieraus ergeben sich für mich nun folgende Fragen:
- Da meine Immobilie in 2024 wie eingangs erwähnt nur 11 Monate vermietet war, habe ich die genannten Nebenkosten auch nur zu 11/12 meinen Mietern berechnet. Kann ich das verbleibende 1/12 anderweitig noch bei meiner Einkommenssteuererklärung angeben? Falls ja, wo?
- Da ich einen Monat Leerstand hatte, stellt sich mir die Frage, ob den z.B. die entgangenen Mieteinnahmen (und/oder andere Beträge) in meiner Steuererklärung angeben kann. Auch hier die Frage: falls ja, was und wo?
- Ich habe von meinen Mietern Nachzahlungen für die Nebenkosten erhalten. Diese Nachzahlung habe ich in der Anlage V in der Zeile 21 vermerkt. Blöde Frage: muss ich den Betrag mit einem Minus versehen?
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