Hallo liebe Elster Experten in diesem Forum,
ich hoffe, man kann mir bei meinen Fragen etwas weiterhelfen. Ende letzten Jahres ist mein Vater verstorben. Da ich (auch laut Testament) Alleinerbe bin muss ich mich nun um den noch verbleibenden Papierkram kümmern, also auch noch eine Steuererklärung für 2024 erstellen. Dazu habe ich aber noch ein paar Fragen, bei denen ich mir unsicher bin:
Vater ist Ende 2024 verstorben, seit 2010 war er verwitwet. Muss in der Steuererklärung nur das Sterbedatum des Vaters angegeben werden oder auch etwas weiter unten bei verwitwet auch noch das Sterbedatum seiner Frau (wie in den letzten Jahren immer) ?
Die Steuererklärung kann noch über seinen Elster Account erfolgen (wäre einfacher, da Abruf von Bescheinigungen bereits eingerichtet) ? Als Einkünfte hatte er nur die Alters- und Witwenrente. Diese Daten könnten dann warscheinlich automatisch übernommen werden.
Es sind in 2024 von Kapitalerträge erzielt worden, leider war kein Freistellungsauftrag mehr eingerichtet. Daher wird hier wahrscheinlich eine Erstattung anfallen. Das Bankkonto existiert jedoch nicht mehr. Kann ich einfach mein Konto angeben oder braucht es da noch zusätzliche Angaben, da der Kontoinhaber ja jemand anderes ist ?
ich hoffe, man kann mir bei meinen Fragen etwas weiterhelfen. Ende letzten Jahres ist mein Vater verstorben. Da ich (auch laut Testament) Alleinerbe bin muss ich mich nun um den noch verbleibenden Papierkram kümmern, also auch noch eine Steuererklärung für 2024 erstellen. Dazu habe ich aber noch ein paar Fragen, bei denen ich mir unsicher bin:
Vater ist Ende 2024 verstorben, seit 2010 war er verwitwet. Muss in der Steuererklärung nur das Sterbedatum des Vaters angegeben werden oder auch etwas weiter unten bei verwitwet auch noch das Sterbedatum seiner Frau (wie in den letzten Jahren immer) ?
Die Steuererklärung kann noch über seinen Elster Account erfolgen (wäre einfacher, da Abruf von Bescheinigungen bereits eingerichtet) ? Als Einkünfte hatte er nur die Alters- und Witwenrente. Diese Daten könnten dann warscheinlich automatisch übernommen werden.
Es sind in 2024 von Kapitalerträge erzielt worden, leider war kein Freistellungsauftrag mehr eingerichtet. Daher wird hier wahrscheinlich eine Erstattung anfallen. Das Bankkonto existiert jedoch nicht mehr. Kann ich einfach mein Konto angeben oder braucht es da noch zusätzliche Angaben, da der Kontoinhaber ja jemand anderes ist ?
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