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Steuerklärung für verstorbenen Vater - einige Fragen dazu

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    Steuerklärung für verstorbenen Vater - einige Fragen dazu

    Hallo liebe Elster Experten in diesem Forum,

    ich hoffe, man kann mir bei meinen Fragen etwas weiterhelfen. Ende letzten Jahres ist mein Vater verstorben. Da ich (auch laut Testament) Alleinerbe bin muss ich mich nun um den noch verbleibenden Papierkram kümmern, also auch noch eine Steuererklärung für 2024 erstellen. Dazu habe ich aber noch ein paar Fragen, bei denen ich mir unsicher bin:

    Vater ist Ende 2024 verstorben, seit 2010 war er verwitwet. Muss in der Steuererklärung nur das Sterbedatum des Vaters angegeben werden oder auch etwas weiter unten bei verwitwet auch noch das Sterbedatum seiner Frau (wie in den letzten Jahren immer) ?

    Die Steuererklärung kann noch über seinen Elster Account erfolgen (wäre einfacher, da Abruf von Bescheinigungen bereits eingerichtet) ? Als Einkünfte hatte er nur die Alters- und Witwenrente. Diese Daten könnten dann warscheinlich automatisch übernommen werden.

    Es sind in 2024 von Kapitalerträge erzielt worden, leider war kein Freistellungsauftrag mehr eingerichtet. Daher wird hier wahrscheinlich eine Erstattung anfallen. Das Bankkonto existiert jedoch nicht mehr. Kann ich einfach mein Konto angeben oder braucht es da noch zusätzliche Angaben, da der Kontoinhaber ja jemand anderes ist ?

    #2
    Wenn das keinen Fehler ergibt, würde ich das Feld verwitwet seit dem auch zutreffend ausfüllen. Auch wenn das nach 14 Jahren für das Finanzamt quasi unerheblich ist.

    Grundsätzlich funktioniert das Elster-Konto des Vaters noch.

    Dein Konto hat mit den Kapitalerträgen des Vaters nichts zu tun. Es wird auch bei den Kapitalerträgen kein konkretes Konto angegeben.

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      #3
      Dass dein Vater seit 2010 verwitwet war, muss zwar nicht angegeben werden, aber es schadet auch nicht.

      Die Erklärung kannst du über sein Konto abgeben, das ist einfacher. Der Bescheinigungsabruf kann nämlich nicht neu eingerichtet werden.

      Du gibst dein Konto an und reichst einen Nachweis ein, dass du alleiniger Erbe bist. Es müsste im Übrigen 2 Steuerbescheinigungen geben,

      eine davon mit dem Vermerk Nachlass. Das wären dann deine Kapitalerträge !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Es wird auch bei den Kapitalerträgen kein konkretes Konto angegeben.
        Aber für die erwartete Steuererstattung !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke für die bisherigen Antworten.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es müsste im Übrigen 2 Steuerbescheinigungen geben,eine davon mit dem Vermerk Nachlass. Das wären dann deine Kapitalerträge !
          Ich habe von der Bank lediglich eine Steuerbescheinigung bekommen, diese ist noch auf meinen Vater ausgestellt.

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            #6
            Ich habe von der Bank lediglich eine Steuerbescheinigung bekommen, diese ist noch auf meinen Vater ausgestellt.
            Ohne den Zusatz Nachlass ? Du schreibst, dein Vater sei Ende letzten Jahres verstorben. Sind danach keine Zinsgutschriften mehr erfolgt ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vermutlich hat die Bank das Ableben erst in 2025 erfahren. Denn anderenfalls hätte die Bank ja Abgeltungssteuer einbehalten müssen, denn die eventuellen Freistellungsaufträge wurden ja ungültig ab Todestag.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Tatsächlich war der Termin zur Klärung des weiteren Vorgehens bzgl. Girokonto etc. erst im Januar 2025. Ob die Bank vorher schon eine Info hatte weiß ich nicht. Abgeltungssteuer wurde laut Steuerbescheinigung einbehalten, da kein Freistellungsauftrag mehr vorlag. Wann genau die Zinsgutschrift mit Abzug erfolgte muss ich in den Kontoauszügen noch raussuchen, da es sich aber um eine Festgeldanlage handelte, kann die Fälligkeit auch vor Jahresende gewesen sein.

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