Hallo zusammen,
ich versuche gerade herauszufinden, ob mein Einkommen im Jahr 2024 aus einem Minijob (entweder als geringfügig oder kurzfristig beschäftigt angemeldet) dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also in Elster angegeben werden muss. Automatisch drin war die entsprechende Lohnsteuerbescheinigung (anders als meine Haupt-AG-Lohnsteuerbescheinigung) schon mal nicht.
Laut meiner Recherche unterliegt ein Minijob nicht dem Progressionsvorbehalt, wenn vom AG die einheitliche Pauschalsteuer von 2 % auf den Lohn gezahlt wurde. Die Frage ist nur, woran man das auf der Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung (die ich leider noch nicht habe) sieht. Auf einer Lohnabrechnung ist ein Gesamt-Brutto von 446,76 € und zus. AG-Kosten 126,98 € angegeben, sodass der AG 28,4 % des Bruttolohns an Mehrkosten hatte. Laut meiner Recherche müsste er jedoch entweder gar keine (wenn er es nicht zahlt) oder 30 % Mehrkosten haben (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und 2 % Pauschalsteuer). Weiterhin ist auf der Lohnabrechnung keine Steuerklasse angegeben. Das alles ist für mich irgendwie widersprüchlich. Weiß jemand, worau man auf der Abrechnung sieht, ob die Pauschalsteuer gezahlt wurde?
Vielen Dank im Voraus!
LG
ich versuche gerade herauszufinden, ob mein Einkommen im Jahr 2024 aus einem Minijob (entweder als geringfügig oder kurzfristig beschäftigt angemeldet) dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also in Elster angegeben werden muss. Automatisch drin war die entsprechende Lohnsteuerbescheinigung (anders als meine Haupt-AG-Lohnsteuerbescheinigung) schon mal nicht.
Laut meiner Recherche unterliegt ein Minijob nicht dem Progressionsvorbehalt, wenn vom AG die einheitliche Pauschalsteuer von 2 % auf den Lohn gezahlt wurde. Die Frage ist nur, woran man das auf der Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung (die ich leider noch nicht habe) sieht. Auf einer Lohnabrechnung ist ein Gesamt-Brutto von 446,76 € und zus. AG-Kosten 126,98 € angegeben, sodass der AG 28,4 % des Bruttolohns an Mehrkosten hatte. Laut meiner Recherche müsste er jedoch entweder gar keine (wenn er es nicht zahlt) oder 30 % Mehrkosten haben (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und 2 % Pauschalsteuer). Weiterhin ist auf der Lohnabrechnung keine Steuerklasse angegeben. Das alles ist für mich irgendwie widersprüchlich. Weiß jemand, worau man auf der Abrechnung sieht, ob die Pauschalsteuer gezahlt wurde?
Vielen Dank im Voraus!
LG
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