Hallo,
während der Veranlagungsjahr wurde geheiratet, davor konnte Ehefrau/ Person B immer den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Kind auch vorherigen Beziehung) angeben. Geht das nun bei einer Zusammenverlagung auch, bis zu dem Zeitpunkt der Heirat natürlich?
während der Veranlagungsjahr wurde geheiratet, davor konnte Ehefrau/ Person B immer den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Kind auch vorherigen Beziehung) angeben. Geht das nun bei einer Zusammenverlagung auch, bis zu dem Zeitpunkt der Heirat natürlich?
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