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Freischaltung E-Datenabruf wird widerrufen

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    Freischaltung E-Datenabruf wird widerrufen

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Nachricht von Elster erhalten: "die Freischaltung zum E-Datenabruf wird für die VN-ID: .... widerrufen".

    In der Vollmachtnehmeransicht ist nun bei dieser Vollmacht bei der Steuer ID (inaktiv) und bei der Steuernummer (inaktiv) gesetzt. Damit kein E-Datenabruf und Steuerkontoabruf möglich.

    Weder weiß ich jetzt, warum der Datenabruf widerrufen wurde, noch weiß ich, wie ich diesen wieder aktivieren kann. Die Vollmacht dazu habe ich ja und die Vollmacht wurde auch mit Freischaltcode freigeschaltet. Ich konnte auch schon E-Steuerdaten abrufen bevor die Nachricht kam.

    Hatte das Problem auch schon mal jemand oder kann jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank vorab schon mal für eine Antwort.

    Freundliche Grüße

    #2
    Da musst du den/die Vollmachtgeber/in fragen, warum er oder sie widerrufen hat. Das ist ja jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die hat nichts gemacht.

      Wie krieg ich das am schnellsten wieder aktiv?

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        #4
        Hallo Niki 133 !

        Klären Sie mal, ob Sie mit "Vollmachten" oder mit "Abrufberechtigungen" arbeiten - siehe "Formulare und Leistungen" und "Vollmachten verwalten" und "Bescheinigungen verwalten".

        Vielleicht liegt da der Hase im Pfeffer?

        Ansonsten wäre das ein "digitaler Supergau", wenn "irgendjemand Unbekannt" die Freischaltung widerrufen kann und das auch getan hat - deshalb:

        - entweder Ihr zuständiges Finanzamt anrufen und Ihr Problem mit dem Elster-Beauftragten besprechen
        oder
        - an den ElsterSupport schreiben:
        https://www.elster.de/eportal/wizard...ular-1/eingabe

        Ich würde, wenn Sie vom Elster-Beauftragten keine vernünftige Antwort erhalten, beide Wege gleichzeitig gehen!

        Und hoffe doch, dass einer der beiden genannten Stellen Ihnen eindeutig mitteilen kann, wer das getan hat bzw. was Sie falsch gemacht haben!

        Und: Nein, es genügt nicht, einfach die Berechtigung/Vollmacht nochmal zu beantragen und nicht zu wissen, was schief gelaufen ist - dann kann das ja morgen gerade wieder schieflaufen !

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          #5
          Hallo Uwe64,

          ich arbeite mit "Vollmachten" --> "Vollmachten verwalten"; Die Vollmacht an sich wurde nicht widerrufen, nur der Datenabruf und die Steuerkontoabfrage.

          Ich versuche das mal mit dem Elster-Beauftragten und dem Elster-Support

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            #6
            Hallo Niki 133!

            Wenn Sie auf die Seite "Vollmachtnehmersicht" gehen, finden Sie zwei Kacheln "Aktive Vollmachten" und "Inaktive Vollmachten".

            Es gibt da eine "Status-", "Veranlagungszeitraum-" und eine "Aktionen-"Spalte.

            In der "Aktionen-"Spalte finden Sie "Vollmachtdetails abrufen" - steht da vielleicht was drin, was Ihnen weiterhilft?

            Sofern in der Spalte Status "geprüft" oder "zurückgewiesen" oder ... steht: wenn man auf "geprüft", "zurückgewiesen" oder ... draufklickt, werden "Hinweise zur Vollmacht" angezeigt ... vielleicht steht da was, das Ihnen weiterhilft?

            Was steht denn in der Spalte "Veranlagungszeitraum" ?

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