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Zwei Lohnsteuerbescheide, aber nur 1x angestellt

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    Zwei Lohnsteuerbescheide, aber nur 1x angestellt

    Moin zusammen,

    ich habe von einem ehemaligen AG einen Lohnsteuerbescheid erhalten, obwohl ich dort seit 2023 nicht mehr angestellt bin. Es gab im letzten Jahr massive Probleme steuerlich von diesem AG ausgehend, da diverse Falschmeldungen in der Lohnsteuer nicht korrigiert wurden. Ich dachte, ich hätte das damit jetzt hinter mir, aber jetzt wurde für 01.01. - 31.01. eine Lohnsteuerbescheinigung von eben diesem AG mitgeteilt, die "dubiose Posten" drin hat:

    Es gibt keinerlei Einträge bei Einkommen. Steuern, etc., aber ich habe negative Beiträge bei steuerfreien AG-Zuschüssen sowie gesetzlicher Pflegeversicherung.
    Hingegen habe ich zwei nicht-negative Einträge bei gesetzlicher Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

    Wie ist damit umzugehen? Ich habe dort nicht gearbeitet in diesem Zeitraum und ich habe auch keinerlei Zahlung erhalten oder nicht erhalten. Meine einzige Theorie war, dass es sich um eine Korrektur handelt, da bei den Versicherungsbeiträgen im letzten Steuerjahr (2023) u.a. total falsche Meldungen gemacht wurden.

    Hat hier jemand ggf. eine Idee? Oder ist es legitim, den Posten einfach zu streichen mit dem Vermerk: Ich war dort nicht angestellt und habe auch nur einen AG gehabt?

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von Krachbummente; 20.03.2025, 17:39.

    #2
    Hallo Krachbummente ,

    Ich könnte mir vorstellen, dass es sich um die Ergebnisse und Verbesserungen von externen Prüfungen, Steuer oder Sozialversicherung, handelt.

    Du kannst ja mal in deinen Bescheinigungen nachsehen ob sie da auch gemeldet wurden, dann wäre alles oK.

    Gruß - Hans

    Kommentar


      #3
      Du kannst ja mal in deinen Bescheinigungen nachsehen ob sie da auch gemeldet wurden, dann wäre alles oK.
      Ignorieren geht dann ohnehin nicht !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
        Hallo Krachbummente ,

        Ich könnte mir vorstellen, dass es sich um die Ergebnisse und Verbesserungen von externen Prüfungen, Steuer oder Sozialversicherung, handelt.

        Du kannst ja mal in deinen Bescheinigungen nachsehen ob sie da auch gemeldet wurden, dann wäre alles oK.

        Gruß - Hans
        Du meinst, dass die an das Finanzamt übertragen wurden? In der Tat habe ich sie im Elster als übermittelt gesehen.
        Danke für die schnelle Hilfe auf jeden Fall!

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