Hallo alle, ich mache gerade die eür für das Jahr 2022, in dem ich meine Selbständigkeit beendet habe. Allerdings hatte ich meine letzten Einnahmen im Februar 2023 überwiesen bekommen und zwei offene Rechnungen im 2024 und 2025 beglichen. Soll ich die in die Zeile 102 rein tun oder was mache ich damit?
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Keine Ankündigung bisher.
EÜR Zeile 102
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Mit Deiner Aufgabe der Selbständigkeit hast Du -theoretisch- zur Bilanzierung überzugehen und eine Schlussbilanz zu erstellen. Da gehört dann der Ertrag aus der Forderung der Einnahme und der Aufwand aus den offenen Rechnungen rein. In die EÜR 2022 gehört das also nicht. Ich würde versuchen diese Schlussbilanz als Papierschreiben per "sonstige Nachricht" zu übermitteln, häufig gibt sich das Finanzamt damit zufrieden. Den dort ermittelten Aufgabegewinn oder -verlust musst Du natürlich separat in der Anlage G bzw. S ausweisen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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Hi, ich danke euch für die Nachrichten. Ich muss sagen, ich fühlte mich mit all diesen Fachbegriffen ziemlich überfordert. Ich hab dann beim FA BA den zuständigen erwischt und er meinte, ich soll die o.g. Eingaben in der Zeile 102 Zu- u. Abr. machen. Vielleicht weil ich mit sehr wenig Verdienst rausbekommen bin? Jedenfalls hat das System meine EÜR angenommen- bin so eben damit fertigLG.
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