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Nachzahlung nach Umfirmierung Arbeitgeber und Kirchenaustritt

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    Nachzahlung nach Umfirmierung Arbeitgeber und Kirchenaustritt

    Guten Abend,

    Ich bin etwas ratlos...

    Ich bin in Steuerklasse 1, habe 2 Lohnbescheinigungen in 2024 erhalten:
    eine von 1.1. bis 30.9.24 -hier war ich noch evangelisch.

    Ab 1.10.24 bin ich konfessionslos. Ab 1.10.24 gab es auch eine Umfirmierung meines Arbeitgebers, weshalb es eine 2. Lohnbescheinigung von 1.10.-31.12.24 gab.

    Im November habe ich Weihnachtsgeld erhalten, welches versteuert wurde. Allerdings gab es hierauf nur umgerechnet ca 20% steuerliche Abzüge, was mir doch sehr wenig erscheint. Das hat vielleicht etwas mit der Umfirmierung zu tun?
    Unser Lohnbüro sagt, dass alles stimmt...

    Elster hat beide Lohnbescheinigungen addiert und nennt mir nun eine Nachzahlung von ca 600€.
    Wo kann es hier haken? Ich glaube nicht, dass das stimmt.
    Bin dankbar für jede Idee :-)

    Liebe Grüße!

    #2
    Stehen die Sozialversicherungsbeiträge richtig in der Anlage Vorsorgeaufwand?

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      #3
      Ja, das wurde alles korrekt übernommen.

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        #4
        Hallo It'sMeHi!

        Wenn man in Elster alle Daten händisch eingibt, tauchen oftmals wegen Fehleintragungen Probleme auf und es kommt zu unschlüssigen Ergebnissen - deshalb meine Frage:

        Haben Sie "Bescheinigungen abrufen / übernehmen" laufen lassen, also arbeiten Sie mit der "vorausgefüllten Steuererklärung" ?
        https://forum.elster.de/anwenderforu...escheinigungen

        Falls nicht, unbedingt laufen lassen!

        Und wenn dann immer noch ein unschlüssiges Nachzahlungsergebnis dabei herauskommt, mal nachsehen, ob das mit dem Kirchenaustritt korrekt erfasst ist - das wurde m.W. in vergangenen Jahren auch beim Bescheinigungsabruf nicht richtig in die Formulare eingetragen - und ist m.W. in vergangenen Jahren auch in der Steuerberechnung trotz korrekter Erfassung nicht berücksichtigt worden ... ob sich da was in letzter Zeit bzw. ab 2024 geändert hat, ist mir nicht bekannt ...

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          #5
          Um die monatsweise Erfassung der Kirchenzugehörigkeit auf Seite 9 des Hauptvordrucks muss man sich selbst kümmern, die liefert

          der Bescheinigungsabruf nach meiner Kenntnis nicht. Die Kirchensteuerberechnung war in der Vergangenheit fehlerhaft, für 2024 habe das

          noch nicht getestet. In der Steuerberechnung gab es zur Kirchensteuer einen Hinweis. Ob das Weihnachtsgeld zu niedrig besteuert wurde,

          kann ich nicht einschätzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo!
            Danke euch für eure Antworten.
            Das Finanzamt hat die Bescheinigungen abgerufen und selbst eingegeben und addiert.
            Ich habe hinterher alles noch 10x kontrolliert, die Zahlen stimmen und stehen an der richtigen Stelle.
            Auch auf Seite 9 habe ich die Kirchenzugehörigkeit monatlich händisch erfasst.
            Die "Berechnung" die man am Ende einsehen kann vor dem übermitteln sagt trotzdem, dass eine kleine Summe Kirchensteuer nachgezahlt werden soll, aber das ist wenig relevant. Es geht zu Beginn ja um ganze 600€.
            Auch andere Programme (habe es in taxfix eingegeben) sagten das.
            ich sehe nicht, dass auf der November Lohnabrechnung vom als korrekt "einmaliger sonstiger" Bezug gezahlten Weihnachtsgeld Lohnsteuer abgezogen wurde, sondern nur Sozialabgaben (AV, KV, PV, RV) kenne mich ja leider nicht aus, aber sehe nichts im Feld "Lohnsteuer". Diese wurde nur für den Lohn im November erfasst ..
            Aber unser Lohnbüro sagte ja, das stimmt so. Puh.

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              #7
              Hallo It'sMeHi!

              Ihre Entgeltabrechnungen können Sie z.B. hier nachrechnen: https://www.bmf-steuerrechner.de/

              wenn da was schief gelaufen sein sollte, hilft Ihnen das aber bezüglich der ESt-NZ auch nicht weiter ...

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                #8
                Aber unser Lohnbüro sagte ja, das stimmt so. Puh.
                Stimmig wäre der Lohnsteuerabzug, wenn das Lohnabrechnungsprogramm bei dem Einmalbezug deinen Arbeitslohn bis zum 30.09. ebenfalls berücksichtigt hätte.

                Das scheint nicht der Fall gewesen zu sein, was dann zur Erklärungspflicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 5a EStG führt. Steht ein S auf der Lohnsteuerbescheinigung?

                5a wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen
                des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist (§ 39b Absatz 3 Satz 2, § 41 Absatz 1 Satz 6, Großbuchstabe S);
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von It'sMeHi Beitrag anzeigen
                  Das Finanzamt hat die Bescheinigungen abgerufen und selbst eingegeben und addiert.
                  Was heißt das denn jetzt? Hast Du schon den Einkommensteuerbescheid für 2024?

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                    #10
                    @L.E.Fant: Das bezog sich auf die Frage von Uwe, ob ich mit Vorausgefüllter Steuererklärung arbeite. Ja, dem ist so.

                    Ich habe keinen Einkommensteuerbescheid, ich sitze ja gerade an der Steuererklärung und grübel.

                    @Charlie24: es steht ein S vorm Weihnachtsgeld.

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                      #11
                      es steht ein S vorm Weihnachtsgeld.
                      Dann ist bei der Abrechnung des Weihnachtsgelds der Arbeitslohn vor Oktober außer Betracht geblieben. Das erklärt dann auch die hohe Nachzahlung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Aber es war ja bis 30.9. ein anderer Arbeitgeber (Umfirmierung), darf dann der Lohn vor Oktober mit berücksichtigt werden?

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                          #13
                          Hallo It'sMeHi,
                          der andere Arbeitgeber darf den vorherigen Lohn nicht nur berücksichtigen,
                          in einer ordungsgemäßen Lohnabrechnung gehört bei unterjährigem Beginn (z.B. wegen Arbeitgeberwechsel) die Eintragung der Vorträge unbedingt zu den Startdaten!
                          Damit soll gewährleistet werden, dass die weitere Versteuerung richtig berechnet wird. (Ob jemand im Oktober sein erstes Gehalt des Jahres erhält, oder ob er auch schon von Januar bis September ein Gehalt hatte, ist für die Berechnung der Steuer eine wichtige Grundlage.)

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                            #14
                            Danke, Prabha. Dann werde ich mich nächste Woche wohl nochmal an unser Lohnbüro wenden...

                            Danke euch allen für die Hilfe und Tipps.
                            Schönen Abend!

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                              #15
                              Hallo It'sMeHi,
                              was willst du dem Lohnbüro sagen? Dass es zukünftig zuverlässiger arbeiten soll?

                              Wenn die jetzt noch die Vorträge von Januar bis September 2024 eintragen und die Versteuerung in den Monaten des 4. Quartals korrigieren, wird für dich das gleiche rauskommen, wie in der Einkommensteuererklärung 2024: Du wirst zahlen müssen (nämlich zuwenig einbehaltene Lohnsteuer an den AG zurück, damit er die ans FA überweisen kann.)

                              Einfacher ist es, wenn du dich damit abfindest, dass du nachzahlen musst und das mit deiner Einkommensteuererklärung regelst.

                              Für die Versteuerung 2025 ist das nicht mehr relevant.

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