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Datenimport aus Entwürfen

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    Datenimport aus Entwürfen

    Hallo Kollegen,

    ich möchte gerne Daten aus alten Steuererklärungen in eine neue Steuererklärung importieren.

    ELSTER sieht dies nur für alte Steuererklärungen vor, die versandt wurden.

    Offenbar jedoch nicht für alte Entwürfe.

    Gibt es da eine Möglichkeit der Datenübernahme aus Entwürfen?

    Gruß Tim

    #2
    Ausdrucken und Abtippen ist die beste Möglichkeit.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ausdrucken und Abtippen ist die beste Möglichkeit.
      Ich versende den Entwurf einfach, verbunden mit der Nachricht an das FA, dass die Erklärung nur ein Dummy ist und aus technischen Gründen erfolgte.

      Dann habe ich eine "versandte Version", aus der ich importieren kann.


      Das kommt mir irgendwie zeitgemässer vor als Ausdrucken und Abtippen.

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        #4
        Dann machst du dem FA Arbeit, das mag es nicht so.

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Dann machst du dem FA Arbeit, das mag es nicht so.
          Da müssen die durch.

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            #6
            Hallo,
            dass die Erklärung nur ein Dummy ist und aus technischen Gründen erfolgte.
            Das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint, oder ?
            Da viele Erklärungen maschinell bearbeitet werden, läufst Du Gefahr, dass die Erklärung bearbeitet und ein Bescheid erlassen wird. Es ist ja dann niemand da, der den Hinweis liest.
            Du könntest höchstens das übersandte Formular direkt nach dem Import in ein neues Formular wieder löschen.
            Aber zeitgemäß scheint mir das auch nicht.
            Gruß Klaus

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              #7
              Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
              Hallo,
              Das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint, oder ?
              Durchaus. Es wird ja der Wille, dass dies keine Steuereklärung sein soll, explizit zum Ausdruck gebracht.

              Im Übrigen werden Erklärungen, bei denen "zusätzliche Angaben" gemacht werden, nicht maschinell bearbeitet.

              Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
              Hallo,
              Du könntest höchstens das übersandte Formular direkt nach dem Import in ein neues Formular wieder löschen.
              Auf dem Eingangsserver der Finanzverwaltung kann ich das nicht mehr löschen.
              Höchstens in meinem ELSTER-Postfach.
              Und da stört es mich nicht.

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                #8
                Hallo,
                Höchstens in meinem ELSTER-Postfach.
                Von einem übermittelten Formular ist doch nichts in Deinem Postfach. Außerdem, denke ich kann man mMn übermittelte Formulare (bzw. die Daten) durchaus löschen. Siehe Bild.
                2025-03-25_161021.png
                Zuletzt geändert von Gpswanderer; 25.03.2025, 15:16.
                Gruß Klaus

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                  #9
                  Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  Außerdem, denke ich kann man mMn übermittelte Formulare (bzw. die Daten) durchaus löschen. Siehe Bild.
                  Das wäre natürlich gut, wenn das ginge.

                  Allerdings würde es mich wundern, da das erhebliche rechtliche Fragen aufwirft.
                  Immerhin hat man ja zuvor ein Versandprotokoll erhalten, dass man die Steuererklärung versandt ("gemacht") hat.

                  Auch frage ich mich, bis zu welchem Zeitpunkt eine solche Löschung möglich sein sollte.

                  Wenn der arme FA-Sachbearbeiter schon mit der Bearbeitung begonnen hat und der Steuerpflichtige löscht ihm dann seine laufende Arbeit unter dem Hintern weg ....

                  Weiß jemand dazu mehr?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                    Außerdem, denke ich kann man mMn übermittelte Formulare (bzw. die Daten) durchaus löschen.
                    All dies betrifft nur die Daten innerhalb des eigenen Kontos bei Mein Elster.

                    Eine Funktion zum Abbrechen, Zurückziehen oder Löschen einer Erklärung beim Empfänger, also dem Finanzamt gibt es bekanntlich nicht.

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                      #11
                      "Mein Elster" und die gespeicherte Erklärung im Finanzamt sind zwei verschiedene Dinge. Wenn Du in "Mein Elster" die Erklärung übermittelt hast, hast Du sie übermittelt und sie steht zur Bearbeitung zur Verfügung. Da kannst Du in "Mein Elster" jodeln bis zum Umfallen, Du kannst dem Bearbeiter technisch die Erklärung nicht mehr unter dem Hintern wegziehen, du verursachst da einfach nur unnötige Zusatzarbeit selbst mit "zusätzlichen Angaben", denn die "falsche" Erklärung erkennt das System nun einmal als abgegebene Erklärung, die dann manuell wieder rausgenommen werden muss. Also ich warne eher vor dieser "Bauernschlau-Idee" :-)
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Auch frage ich mich, bis zu welchem Zeitpunkt eine solche Löschung möglich sein sollte.
                        Das übermittelte Formular kannst du nur bei dir löschen, nicht aber beim Finanzamt. Das weißt du doch !

                        Du kannst in den Ergänzenden Angaben natürlich bitten, die übermittelte Erklärung nicht zu bearbeiten.

                        Ich weiß allerdings nicht, ob die dann einfach gelöscht werden darf. Vielleicht rufst du vorher dein Finanzamt an.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo,
                          Danke an die "Besserwisser" (positiv gemeint). Bisher war ich davon ausgegangen, dass man die Übermittlung löschen, bzw. zurücknehmen kann. Falls das Formular beim Finanzamt in Bearbeitung ist, könnte ja eine Sperre wirksam werden. Aber ich will das nicht vertiefen, lohnt nicht, es ist wie es ist.
                          Gruß Klaus

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Vielleicht rufst du vorher dein Finanzamt an.
                            Das ist, mit Verlaub, vermutlich das Letzte was ich machen werde.


                            Nicht alles was mit dem Formular "Steuererklärung" per Elster versandt wird, ist eine Steuererklärung.

                            Deshalb gibt es Ergänzende Angaben plus ein extra Fax.

                            Das ist dann Gürtel plus Hosenträger.

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                              #15
                              Das ist, mit Verlaub, vermutlich das Letzte was ich machen werde.
                              Es ist dein Risiko, falls etwas schiefgeht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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