Hallo,
Danke an die "Besserwisser" (positiv gemeint). Bisher war ich davon ausgegangen, dass man die Übermittlung löschen, bzw. zurücknehmen kann. Falls das Formular beim Finanzamt in Bearbeitung ist, könnte ja eine Sperre wirksam werden. Aber ich will das nicht vertiefen, lohnt nicht, es ist wie es ist.
Datenimport aus Entwürfen
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Das übermittelte Formular kannst du nur bei dir löschen, nicht aber beim Finanzamt. Das weißt du doch !Auch frage ich mich, bis zu welchem Zeitpunkt eine solche Löschung möglich sein sollte.
Du kannst in den Ergänzenden Angaben natürlich bitten, die übermittelte Erklärung nicht zu bearbeiten.
Ich weiß allerdings nicht, ob die dann einfach gelöscht werden darf. Vielleicht rufst du vorher dein Finanzamt an.
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"Mein Elster" und die gespeicherte Erklärung im Finanzamt sind zwei verschiedene Dinge. Wenn Du in "Mein Elster" die Erklärung übermittelt hast, hast Du sie übermittelt und sie steht zur Bearbeitung zur Verfügung. Da kannst Du in "Mein Elster" jodeln bis zum Umfallen, Du kannst dem Bearbeiter technisch die Erklärung nicht mehr unter dem Hintern wegziehen, du verursachst da einfach nur unnötige Zusatzarbeit selbst mit "zusätzlichen Angaben", denn die "falsche" Erklärung erkennt das System nun einmal als abgegebene Erklärung, die dann manuell wieder rausgenommen werden muss. Also ich warne eher vor dieser "Bauernschlau-Idee" :-)
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All dies betrifft nur die Daten innerhalb des eigenen Kontos bei Mein Elster.Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigenAußerdem, denke ich kann man mMn übermittelte Formulare (bzw. die Daten) durchaus löschen.
Eine Funktion zum Abbrechen, Zurückziehen oder Löschen einer Erklärung beim Empfänger, also dem Finanzamt gibt es bekanntlich nicht.
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Das wäre natürlich gut, wenn das ginge.Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigenHallo,
Außerdem, denke ich kann man mMn übermittelte Formulare (bzw. die Daten) durchaus löschen. Siehe Bild.
Allerdings würde es mich wundern, da das erhebliche rechtliche Fragen aufwirft.
Immerhin hat man ja zuvor ein Versandprotokoll erhalten, dass man die Steuererklärung versandt ("gemacht") hat.
Auch frage ich mich, bis zu welchem Zeitpunkt eine solche Löschung möglich sein sollte.
Wenn der arme FA-Sachbearbeiter schon mit der Bearbeitung begonnen hat und der Steuerpflichtige löscht ihm dann seine laufende Arbeit unter dem Hintern weg ....
Weiß jemand dazu mehr?
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Hallo,
Von einem übermittelten Formular ist doch nichts in Deinem Postfach. Außerdem, denke ich kann man mMn übermittelte Formulare (bzw. die Daten) durchaus löschen. Siehe Bild.Höchstens in meinem ELSTER-Postfach.
2025-03-25_161021.png
Zuletzt geändert von Gpswanderer; 25.03.2025, 15:16.
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Durchaus. Es wird ja der Wille, dass dies keine Steuereklärung sein soll, explizit zum Ausdruck gebracht.Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigenHallo,
Das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint, oder ?
Im Übrigen werden Erklärungen, bei denen "zusätzliche Angaben" gemacht werden, nicht maschinell bearbeitet.
Auf dem Eingangsserver der Finanzverwaltung kann ich das nicht mehr löschen.Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigenHallo,
Du könntest höchstens das übersandte Formular direkt nach dem Import in ein neues Formular wieder löschen.
Höchstens in meinem ELSTER-Postfach.
Und da stört es mich nicht.
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Hallo,
Das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint, oder ?dass die Erklärung nur ein Dummy ist und aus technischen Gründen erfolgte.
Da viele Erklärungen maschinell bearbeitet werden, läufst Du Gefahr, dass die Erklärung bearbeitet und ein Bescheid erlassen wird. Es ist ja dann niemand da, der den Hinweis liest.
Du könntest höchstens das übersandte Formular direkt nach dem Import in ein neues Formular wieder löschen.
Aber zeitgemäß scheint mir das auch nicht.
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Da müssen die durch.Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenDann machst du dem FA Arbeit, das mag es nicht so.
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Ich versende den Entwurf einfach, verbunden mit der Nachricht an das FA, dass die Erklärung nur ein Dummy ist und aus technischen Gründen erfolgte.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenAusdrucken und Abtippen ist die beste Möglichkeit.
Dann habe ich eine "versandte Version", aus der ich importieren kann.
Das kommt mir irgendwie zeitgemässer vor als Ausdrucken und Abtippen.
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Datenimport aus Entwürfen
Hallo Kollegen,
ich möchte gerne Daten aus alten Steuererklärungen in eine neue Steuererklärung importieren.
ELSTER sieht dies nur für alte Steuererklärungen vor, die versandt wurden.
Offenbar jedoch nicht für alte Entwürfe.
Gibt es da eine Möglichkeit der Datenübernahme aus Entwürfen?
Gruß TimStichworte: -

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