Datenimport aus Entwürfen

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  • Gpswanderer
    antwortet
    Hallo,
    Danke an die "Besserwisser" (positiv gemeint). Bisher war ich davon ausgegangen, dass man die Übermittlung löschen, bzw. zurücknehmen kann. Falls das Formular beim Finanzamt in Bearbeitung ist, könnte ja eine Sperre wirksam werden. Aber ich will das nicht vertiefen, lohnt nicht, es ist wie es ist.

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  • Charlie24
    antwortet
    Auch frage ich mich, bis zu welchem Zeitpunkt eine solche Löschung möglich sein sollte.
    Das übermittelte Formular kannst du nur bei dir löschen, nicht aber beim Finanzamt. Das weißt du doch !

    Du kannst in den Ergänzenden Angaben natürlich bitten, die übermittelte Erklärung nicht zu bearbeiten.

    Ich weiß allerdings nicht, ob die dann einfach gelöscht werden darf. Vielleicht rufst du vorher dein Finanzamt an.

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  • Picard777
    antwortet
    "Mein Elster" und die gespeicherte Erklärung im Finanzamt sind zwei verschiedene Dinge. Wenn Du in "Mein Elster" die Erklärung übermittelt hast, hast Du sie übermittelt und sie steht zur Bearbeitung zur Verfügung. Da kannst Du in "Mein Elster" jodeln bis zum Umfallen, Du kannst dem Bearbeiter technisch die Erklärung nicht mehr unter dem Hintern wegziehen, du verursachst da einfach nur unnötige Zusatzarbeit selbst mit "zusätzlichen Angaben", denn die "falsche" Erklärung erkennt das System nun einmal als abgegebene Erklärung, die dann manuell wieder rausgenommen werden muss. Also ich warne eher vor dieser "Bauernschlau-Idee" :-)

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
    Außerdem, denke ich kann man mMn übermittelte Formulare (bzw. die Daten) durchaus löschen.
    All dies betrifft nur die Daten innerhalb des eigenen Kontos bei Mein Elster.

    Eine Funktion zum Abbrechen, Zurückziehen oder Löschen einer Erklärung beim Empfänger, also dem Finanzamt gibt es bekanntlich nicht.

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  • Kinnmuskelspanner
    antwortet
    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Außerdem, denke ich kann man mMn übermittelte Formulare (bzw. die Daten) durchaus löschen. Siehe Bild.
    Das wäre natürlich gut, wenn das ginge.

    Allerdings würde es mich wundern, da das erhebliche rechtliche Fragen aufwirft.
    Immerhin hat man ja zuvor ein Versandprotokoll erhalten, dass man die Steuererklärung versandt ("gemacht") hat.

    Auch frage ich mich, bis zu welchem Zeitpunkt eine solche Löschung möglich sein sollte.

    Wenn der arme FA-Sachbearbeiter schon mit der Bearbeitung begonnen hat und der Steuerpflichtige löscht ihm dann seine laufende Arbeit unter dem Hintern weg ....

    Weiß jemand dazu mehr?

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  • Gpswanderer
    antwortet
    Hallo,
    Höchstens in meinem ELSTER-Postfach.
    Von einem übermittelten Formular ist doch nichts in Deinem Postfach. Außerdem, denke ich kann man mMn übermittelte Formulare (bzw. die Daten) durchaus löschen. Siehe Bild.
    2025-03-25_161021.png
    Zuletzt geändert von Gpswanderer; 25.03.2025, 15:16.

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  • Kinnmuskelspanner
    antwortet
    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint, oder ?
    Durchaus. Es wird ja der Wille, dass dies keine Steuereklärung sein soll, explizit zum Ausdruck gebracht.

    Im Übrigen werden Erklärungen, bei denen "zusätzliche Angaben" gemacht werden, nicht maschinell bearbeitet.

    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Du könntest höchstens das übersandte Formular direkt nach dem Import in ein neues Formular wieder löschen.
    Auf dem Eingangsserver der Finanzverwaltung kann ich das nicht mehr löschen.
    Höchstens in meinem ELSTER-Postfach.
    Und da stört es mich nicht.

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  • Gpswanderer
    antwortet
    Hallo,
    dass die Erklärung nur ein Dummy ist und aus technischen Gründen erfolgte.
    Das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint, oder ?
    Da viele Erklärungen maschinell bearbeitet werden, läufst Du Gefahr, dass die Erklärung bearbeitet und ein Bescheid erlassen wird. Es ist ja dann niemand da, der den Hinweis liest.
    Du könntest höchstens das übersandte Formular direkt nach dem Import in ein neues Formular wieder löschen.
    Aber zeitgemäß scheint mir das auch nicht.

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  • Kinnmuskelspanner
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Dann machst du dem FA Arbeit, das mag es nicht so.
    Da müssen die durch.

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  • Kloebi
    antwortet
    Dann machst du dem FA Arbeit, das mag es nicht so.

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  • Kinnmuskelspanner
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Ausdrucken und Abtippen ist die beste Möglichkeit.
    Ich versende den Entwurf einfach, verbunden mit der Nachricht an das FA, dass die Erklärung nur ein Dummy ist und aus technischen Gründen erfolgte.

    Dann habe ich eine "versandte Version", aus der ich importieren kann.


    Das kommt mir irgendwie zeitgemässer vor als Ausdrucken und Abtippen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Ausdrucken und Abtippen ist die beste Möglichkeit.

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  • Kinnmuskelspanner
    hat ein Thema erstellt Datenimport aus Entwürfen.

    Datenimport aus Entwürfen

    Hallo Kollegen,

    ich möchte gerne Daten aus alten Steuererklärungen in eine neue Steuererklärung importieren.

    ELSTER sieht dies nur für alte Steuererklärungen vor, die versandt wurden.

    Offenbar jedoch nicht für alte Entwürfe.

    Gibt es da eine Möglichkeit der Datenübernahme aus Entwürfen?

    Gruß Tim
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