Hallo,
mein Sohn ist Werkstudent (arbeitet während des Studiums) und hat 2024 ca. 17.000€ verdient. Da ich privat kranken- u. pflegeversichert bin, war mein Sohn bei mir privat mitversichert. Muß ich dann bei seiner Einkommensteuererklärung trotzdem beim Vorsorgeaufwand seine Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung angeben, obwohl ich sie bezahlt habe?
Weitere Fragen:
Hat ein Werkstudent einen speziellen Steuersatz bzw. Steuerfreibetrag?
Was mich noch gewundert hat: In seiner Lohnsteuerbescheinigung wurde nur Steuer und Pflegeversicherung abgeführt, keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung
mein Sohn ist Werkstudent (arbeitet während des Studiums) und hat 2024 ca. 17.000€ verdient. Da ich privat kranken- u. pflegeversichert bin, war mein Sohn bei mir privat mitversichert. Muß ich dann bei seiner Einkommensteuererklärung trotzdem beim Vorsorgeaufwand seine Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung angeben, obwohl ich sie bezahlt habe?
Weitere Fragen:
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Was mich noch gewundert hat: In seiner Lohnsteuerbescheinigung wurde nur Steuer und Pflegeversicherung abgeführt, keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung
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