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Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Erben

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Erben

    Hallo,

    ich hatte das Thema gestern schon gepostet, jedoch wurde es im Zuge des Löschens des Massenspams wohl mitgelöscht.

    Deshalb zweiter Versuch:
    Ich suche, wo man als Erbengemeinschaft, die gemeinsam Haushaltsnahe Dienstleistungen hat, diese im Rahmen einer Feststellungserklärung über ELSTER angibt.

    Gruß Tim

    #2
    Geht es um ein vermietetes oder leerstehendes Grundstück ? Oder wer nutzt das Grundstück wie ? Doch sicher nicht alle Erben ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Geht es um ein vermietetes oder leerstehendes Grundstück ? Oder wer nutzt das Grundstück wie ? Doch sicher nicht alle Erben ?
      Die gestellte Frage, wo die HNDL einzutragen sind, ist unabhängig davon, wie die Erben leben.

      Falls das FA die HNDL nicht anerkennt, wird es das sicher kundtun.

      In dem Thread geht es nur um die Frage, wo der Eintrag zu erfolgen hat.

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        #4
        Wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben oder wenn die Haushalte im gleichen Gebäude sind, für das haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen sind, trägt jeder den von ihm gezahlten Anteil in seiner eigenen Einkommensteuererklärung ein. Ein gesondertes Feststellungsverfahren gibt es insoweit nicht. Und wie schon gesagt: ob diese Personen (Mit-)erben sind oder nicht spielt keine Rolle. Es muss sich nur um Leistungen für die jeweils selbst genutzte Wohnung handeln.

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Ich suche, wo man als Erbengemeinschaft, die gemeinsam Haushaltsnahe Dienstleistungen hat, diese im Rahmen einer Feststellungserklärung über ELSTER angibt.
          Gar nicht, eine Erbengemeinschaft kann keine solchen Dienstleistungen haben; das können nur einzelne steuerpflichtige Personen.

          Falls das FA die HNDL nicht anerkennt, wird es das sicher kundtun.
          Ist dir eigentlich klar, was deine Unterschrift bedeutet? Du sicherst zu, dass deine Angaben korrekt sind.
          Nicht das Finanzamt muss aberkennen, sondern du darfst nichts erklären was dir nicht zusteht.
          Ja, normalerweise bleibt das folgenlos, aber wenn ich mir auch deinen anderen Thread so anschaue dann würde ich als Sachbearbeiter doch mal nach einem Ordnungsgeld ausschau halten soweit ich davon erfahren würde.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Ist dir eigentlich klar, was deine Unterschrift bedeutet? Du sicherst zu, dass deine Angaben korrekt sind.
            So einen Quatsch habe ich selten gelesen.

            Ich sichere mit der Unterschrift zu, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.

            Eine "Korrektheitsgarantie", was immer das sein soll, ist damit nicht verbunden.

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              #7
              Nachdem reckoner Dir hier die Rechtslage erklärt hat, machst Du es aber nicht mehr nach bestem Wissen und Gewissen :-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Kinnmuskelspanner Beitrag anzeigen
                So einen Quatsch habe ich selten gelesen.
                Ich fürchte, dieser Gedanke kommt vielen beim Lesen deiner aktuellen Beiträge.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Kinnmuskelspanner Beitrag anzeigen

                  Eine "Korrektheitsgarantie", was immer das sein soll, ist damit nicht verbunden.
                  Doch, der Grundsatz der wahrheitsgemäßen Angaben ist in § 90 der Abgabenordnung festgelegt.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    Ich sichere mit der Unterschrift zu, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
                    Genau. Man darf Fehler machen, und man darf sich irren (daher hatte ich ja auch "folgenlos" geschrieben).
                    Wenn es aber jemand drauf anlegt dann kann das durchaus Strafen nach sich ziehen.

                    Beispiel: Man weiß genau, dass das was man da angibt keine Werbungskosten sind. Aber man trägt es trotzdem mal ein in der Hoffnung, dass es durchrutscht.

                    Mir ist natürlich klar, dass viele das machen. Da werden einfach mal ein paar Bewerbungen erfunden, privates Werkzeug zum Beruf gebucht, Handwerkerrechnungen komplett angegeben anstatt nur den Lohn u.s.w., aber das macht es ja nicht richtig.
                    Und wer damit so übertreibt, dass es auffällt der bekommt halt vielleicht ein Problem.

                    Stefan
                    Zuletzt geändert von reckoner; 27.03.2025, 18:45.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Wenn es aber jemand drauf anlegt dann kann das durchaus Strafen nach sich ziehen.
                      Woher nur kommt diese latente Bestrafungsangst?

                      Und daraus folgend diese groteske Variante von Schwarzer Pädagogik: "Du wirst schon sehen, was dann passiert."

                      Ein Ausschnitt einer unreifen Zivilgesellschaft.

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                        #12
                        Es geht nicht um Bestrafung oder schwarzer Pädagogik, sondern darum, was nach dem Gesetz, das für Alle und nicht für Alle minus 1 gilt, vorgesehen ist. Ziehe Dir doch nicht den Nebenpunkt raus. Du willst Dein eigenes Ding drehen. Wenn Du Dich damit gut fühlst, ist das Deine Sache. Aber erwarte nicht, dass wir Dich darin unterstützen.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Aber erwarte nicht, dass wir Dich darin unterstützen.
                          Hier wird ein Haufen Unsinn gepostet, wenn es um materielles oder formales Recht geht.


                          Aber für Hilfe in MeinElster-Sachen ist das Forum wirklich exzellent und die Foristen sind hilfsbereit.


                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Kinnmuskelspanner Beitrag anzeigen
                            Hier wird ein Haufen Unsinn gepostet, wenn es um materielles oder formales Recht geht.
                            Nicht zu vergessen die Haager Landkriegsordnung und die 2+4-Verträge.

                            Kommentar


                              #15
                              *lol* Wieso komme ich jetzt auf die Idee, dass wir das nun langsam beenden sollten (Alles gesagt, vielleicht nur noch nicht von Jedem) und den Thread notfalls schließen ? :-)
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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