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    Rechnung Steuerberater

    Guten Tag liebes Forum-Team,

    es geht um eine Steuerberaterrechnung (letztmalig) von 2024, die ich nun gerne in die Erklärung 2024 aufnehmen möchte. Meine Frage hierzu ist, ob ich richtig liege, dass ich diese Positionen als Werbungskosten geltend machen darf:

    - Ermittlung des Überschusses bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
    - Ermittlung des Überschusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
    - Ermittlung des Überschusses bei den Einkünften (Renten usw.)
    - Büroauslagen

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    #2
    Wir machen hier keine Steuerberatung, deshalb nur ganz kurz. Die Einkunftsermittlung ist bei der jeweiligen Einkunftsart absetzbar,

    bei den Büroauslagen weiß ich das nicht wirklich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine schnelle Rückmeldung. Grüße, Karin

      Kommentar


        #4
        https://esth.bundesfinanzministerium...II/inhalt.html
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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