Guten Tag liebes Forum-Team,
es geht um eine Steuerberaterrechnung (letztmalig) von 2024, die ich nun gerne in die Erklärung 2024 aufnehmen möchte. Meine Frage hierzu ist, ob ich richtig liege, dass ich diese Positionen als Werbungskosten geltend machen darf:
- Ermittlung des Überschusses bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Ermittlung des Überschusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Ermittlung des Überschusses bei den Einkünften (Renten usw.)
- Büroauslagen
Vielen Dank und freundliche Grüße
es geht um eine Steuerberaterrechnung (letztmalig) von 2024, die ich nun gerne in die Erklärung 2024 aufnehmen möchte. Meine Frage hierzu ist, ob ich richtig liege, dass ich diese Positionen als Werbungskosten geltend machen darf:
- Ermittlung des Überschusses bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Ermittlung des Überschusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Ermittlung des Überschusses bei den Einkünften (Renten usw.)
- Büroauslagen
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