Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten ignoriert?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten ignoriert?

    Hallo!

    Eigentlich muss ich die Daten immer nur vom Vorjahr übernehmen.
    Ich trage den KFZ-Haftpflichtteil usw in Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen ein.

    Es scheint egal zu sein, wie viel ich da eintrage, es ändert nichts an der Erstattung.
    Ich hatte schon ein bisschen hier gesucht, könnte mit diesem "Höchstbetrag" zusammen hängen. Wie hoch ist der denn und auf was bezieht er sich?

    #2
    Hallo,
    Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen aber nicht nur deine Kfz-Haftpflicht-Kosten, sondern auch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen. Wer einigermaßen verdient, erreicht den Höchstbetrag meist schon mit dem Krankenversicherungsbeitrag. Deswegen bringt das Absetzen der Autoversicherung oft keine steuerliche Entlastung.

    In der unverbindlichen Steuerberechnung im Entwurf der Erklärung kannst Du den Rechengang vergleichen für die verschiedenen Versionen.
    Gruß Klaus

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      der Höchstbetrag liegt für Arbeitnehmer bei 1.900 Euro, und für Selbstständige bei 2.800 Euro.
      Die Sozialversicherungen selber sind zwar auch höher absetzbar, aber für normale Kosten ist bei 1.900 bzw. 2.800 Schluss.

      Es handelt sich übrigens auch nicht um Werbungskosten, sondern um Sonderausgaben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Wer als Arbeitnehmer oder Rentner mit den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherungen über 1.900,00 € (Höchstbetrag) liegt, kann sich die Erfassung

        weiterer Versicherungen sparen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X