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Werb.kosten vermiet. Immob., Reisek. wg. Mietergespr., Zählerablesung, Handwerker

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    Werb.kosten vermiet. Immob., Reisek. wg. Mietergespr., Zählerablesung, Handwerker

    ESt B, FB, FE1, Anl. V

    Hallo,
    ich besitze mit meinem Bruder eine (teilweise) vermietete Immobilie (kl. Ladengeschäft).

    Wir würden da auch Reisekosten/Werbungskosten zur Immobilie (einfache Fahrt x 30 ct) ansetzen wollen. Begründet mit Mietergespräch, Zählerablesung etc.
    Wo in welcher Zeile muß das denn im Formular eingetragen werden? Rechnet Elster den Geld-Betrag selbst aus?
    Muß gekennzeichnet werden ob ich oder mein Bruder die Fahrt unternommen hat? Sind das direkte Kosten?
    Wieviele Fahrten/Kilometer in etwa sind denn gegenüber dem FA so glaubhaft?

    BG
    Ralf

    #2
    Sonstige Kosten gehören grundsätzlich in die Anlage V. Sind einem Beteiligten eigene Kosten entstanden, dann kommen die meiner Meinung nach in die Anlage FE 1.

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      #3
      Hallo,

      Muß gekennzeichnet werden ob ich oder mein Bruder die Fahrt unternommen hat? Sind das direkte Kosten?
      Das hängt davon ab wer die Kosten getragen hat.

      Wieviele Fahrten/Kilometer in etwa sind denn gegenüber dem FA so glaubhaft?
      Du sollst nicht eintragen was glaubhaft ist, sondern das was wirklich war. Geglaubt wird das dann sehr wahrscheinlich, Belege wären aber nicht verkehrt (Fahrkarten, Tankquittungen, Dokumente).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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