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Arbeitnehmeranteil Zusatzversorgungskasse sowie ständig wechselnde Einsatzstellen

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    Arbeitnehmeranteil Zusatzversorgungskasse sowie ständig wechselnde Einsatzstellen

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen:
    Wo im Formular zur Einkommensteuererklärung trage ich den Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgungskasse ein?
    Und wo die Tage der Beschäftigung auf ständig wechselnden Einsatzstellen?
    Ich bin alles zig mal durchgegegangen und finde nichts...

    Liebe Grüße

    #2
    Den Begriff "an wechselnden Einsatzstellen" gibt es schon länger nicht mehr. Falls das Reisekosten darstellen sollten, würde das in Anlage N unter "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" abgefragt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AN-Beiträge an eine ZVK sind nur steuerlich relevant (und eintragbar) bei Versicherungsbeginn vor dem 31.12.2004. Und auch wirst Du üblicherweise die Höchstbeträge schon mit anderen Versicherungen überschreiten, so dass sie sich nicht auswirken dürften.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Ich weiß nicht, ob ich hier mit dem Antworten den richtigen Button gedrückt habe...
        "Wechselnde Einsatzstellen" gibt es (zumindest 2023) bei meinem Mann schon, er arbeitete als Schienenbahnfahrer.
        Und was die ZVK betrifft, trifft das auf ihn wohl nicht zu (Versicherungsbeginn nach 2004).

        Herzlichen Dank und viele Grüße

        Kommentar


          #5
          Astrid7 Das lief früher unter dem Begriff Fahrtätigkeit. Den gibt es aber seit einigen Jahren nicht mehr.

          Maßgebend für die Berücksichtigung von Reisekosten (z.B. Verpflegungsmehraufwendungen und ggf. Fahrtkosten) ist vielmehr ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.
          Sofern dein Mann einem Standort (z.B. Bahnhof) dienstrechtlich zugeordnet ist und dort auch seine tägliche Arbeit beginnt und beendet, hat er eine erste Tätigkeitsstätte.
          Verpflegungsmehraufwendungen sind dann nur abzugsfähig, wenn er arbeitstäglich länger als 8 Stunden aus beruflichen Gründen von dieser abwesend ist.

          Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, zählt die Abwesenheit von der Wohnung.

          Einzutragen in der Anlage N, Punkt 16 Verpflegungmehraufwendungen
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            Beamtenschweiß Ich weiß schon, warum ich nicht beim Finanzamt arbeite, es ist der Wahnsinn!
            Aber jetzt sehe ich etwas Licht. Schönen Dank dafür.
            Ja, mein Mann hat eine erste Tätigkeitsstätte. Die Tage mit über 8 Stunden Fahrtätigkeit sind in der "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" aufgelistet. Letztes Jahr hatten wir das unter "Reisenebenkosten" aufgeführt und den Betrag von 14,- Euro pro Tag geltend gemacht.
            Bei "Verpflegungsmehraufwendungen" sehe ich keine Möglichkeit für den Betrag. Oder wird der automatisch berechnet?

            Viele Grüße,
            Astrid7

            Kommentar


              #7
              Zitat von Astrid7 Beitrag anzeigen
              [USER="153725"]Bei "Verpflegungsmehraufwendungen" sehe ich keine Möglichkeit für den Betrag. Oder wird der automatisch berechnet?
              Probier's mal aus

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                #8
                Hallo Astrid7,

                der Betrag wird automatisch berechnet.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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