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Aktienverkäufe im Jahr 2024 in den USA (gekauft vor und nach 2009) und Quellensteuer

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    Aktienverkäufe im Jahr 2024 in den USA (gekauft vor und nach 2009) und Quellensteuer

    Hallo zusammen,

    ich habe 2024 Kapitalerträge aus Aktienverkäufen (gekauft 2009 und später) in den USA erzielt und in der (2024) Anlage KAP Zeile 19 angegeben. Denke das war richtig so?

    Nun möchte ich die 15% Quellensteuer ausgewiesen im Formular 1042-S für 2024 meines Brokers ebenfalls angeben. Liege ich richtig, wenn ich diese in KAP Zeile 40 (Angerechnete ausländische Steuern) angebe, oder eher 41 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) oder gar ganz woanders?

    Noch eine Frage bitte:
    So wie ich hier im Forum gelesen habe, werden (wenn ich es richtig verstanden habe) in der Anlage SO Erträge aus Verkäufen von Aktien angegeben, die vor 2009 gekauft wurden und vor Ablauf von 1 Jahr verkauft wurden.
    Nun frage ich mich, was passiert denn mit den Erträgen aus Verkäufen von Aktien, die vor 2009 gekauft wurden aber erst nach Ablauf von 1 Jahr verkauft wurden? Muss ich die auch irgendwo angeben oder kann ich die "einfach" weglassen?

    Danke Euch für Eure Hilfe!

    Viele Grüße,
    Hermann

    #2
    Die kannst du einfach weglassen. In die Steuererklärung gehören nur Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG wo innerhalb der Frist veräußert wurde oder Gewinne/Verlust aus Aktienveräußerungen (Erwerb ab 01.01.2009). Hinsichtlich der Quellensteuer müsstest du in Zeile 41 richtig sein. Zeile 40 betrifft Fälle wo die inländische Bank diese beim Einbehalt der Kapitalertragsteuer angerechnet hat.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Wenn du schreibst "in den USA gekauft", meinst du damit bei einem US-Broker?
      Oder schon einen deutschen Broker, nur halt US-amerikanische Aktien?

      Hast du denn (deutsche) Abgeltungssteuer in 2024 bezahlt?
      Denn nur dann und darauf kann die anrechenbare ausländische Quellensteuer aus 2024 angerechnet werden.

      Wenn du in 2024 keine Abgeltungssteuer bezahlen musstest (weil du z.B. noch innerhalb dem Sparerfreibetrag warst), dann verfällt die anrechenbare ausländische Quellensteuer leider. Sie wird nicht ins Folgejahr vorgetragen.

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        #4
        Hallo,

        Nun möchte ich die 15% Quellensteuer ausgewiesen im Formular 1042-S für 2024 meines Brokers ebenfalls angeben. Liege ich richtig, wenn ich diese in KAP Zeile 40 (Angerechnete ausländische Steuern) angebe, oder eher 41 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) oder gar ganz woanders?
        Zeile 41.

        So wie ich hier im Forum gelesen habe, werden (wenn ich es richtig verstanden habe) in der Anlage SO Erträge aus Verkäufen von Aktien angegeben, die vor 2009 gekauft wurden und vor Ablauf von 1 Jahr verkauft wurden.
        Logischerweise kann das nur im Jahr 2010 gewesen sein, das ist aber ewig her.

        Nun frage ich mich, was passiert denn mit den Erträgen aus Verkäufen von Aktien, die vor 2009 gekauft wurden aber erst nach Ablauf von 1 Jahr verkauft wurden? Muss ich die auch irgendwo angeben oder kann ich die "einfach" weglassen?
        Diese Erträge sind steuerfrei, Verluste aber ebenso.

        Hast du denn (deutsche) Abgeltungssteuer in 2024 bezahlt?
        Denn nur dann und darauf kann die anrechenbare ausländische Quellensteuer aus 2024 angerechnet werden.
        Das ist nicht unbedingt richtig. Denn die Abgeltungsteuern müssen noch gar nicht gezahlt worden sein, sie können auch erst durch die Steuererklärung entstehen. Richtig ist aber, dass nur damit verrechnet wird, die Quellensteuer selber wird nicht erstattet.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Danke Euch für die zahlreichen Antworten.

          Die Aktien sind Mitarbeiter Aktien die ich in den USA erhalten habe und in einem US Depot hinterlegt wurden. Die Quellensteuer wurde entsprechend in den USA entrichtet (s. Formular 1042S).

          Spricht etwas dagegen die Quellensteuer in 2024 in der KAP wie og. geltend zu machen?

          viele Grüße
          Hermann

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            #6
            Hallo,

            Die Aktien sind Mitarbeiter Aktien die ich in den USA erhalten habe und in einem US Depot hinterlegt wurden. Die Quellensteuer wurde entsprechend in den USA entrichtet (s. Formular 1042S).
            Wir sprechen schon von im Jahr 2024 gezahlten Dividenden/Quellensteuern, ja?

            Die Quellensteuern können dann geltend gemacht werden, sie vermindern die Steuern auf die Kapitalerträge.

            Beispiel (in Euro umgerechnet, Soli und Kirche außen vor):
            US-Dividenden: 500 Euro
            Quellensteuern: 75 Euro
            Kursgewinn durch Aktienverkauf: 2.500 Euro
            Summe der Kapitalerträge: 3.000 Euro
            Abgeltungssteuern: 750 Euro

            Gerechnet würde dann:
            3.000 minus 1.000 (Sparer-Pauschbetrag) = 2.000 Euro
            2.000 mal 25% (Abgeltungsteuer) = 500 Euro
            500 minus 75 = 425 Euro noch zu entrichtende Steuer

            Wenn es hingegen keine oder zu wenig Abgeltungssteuern gibt, dann verfallen die Quellensteuern (verfallen bedeutet, sie wirken sich nicht aus).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Hallo Stefan,
              danke zunächst für Deine Antwort.

              Ja genau die Quellensteuer wurde in 2024 gezahlt und vom Broker im Formular 1042-S ausgewiesen. Die Dividende wurde halt vom Broker 2024 auf das Depotkonto gezahlt (und wieder in neue MA Aktien Investiert).

              Von daher dachte ich, ich könnte die QS halt gegen die Verkäufe/Erträge aus 2024 gegen rechnen?

              Viele Grüße,
              Hermann

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                #8
                Hallo,

                ja, trag die Summe der Kapitalerträge in Zeile 19 ein, die Gewinne durch den Verkauf nochmals(!) in Zeile 20, und die Quellensteuern in Zeile 41.
                Das Finanzamt wird das dann verrechnen soweit die Höhe passt.

                Noch eine Anmerkung: Hättest du bei dem Verkauf einen Verlust realisiert dann sähe es etwas anders aus. Vielleicht für die Zukunft merken, und vor(!) dem Verkauf fragen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Hallo Stefan,
                  super, vielen Dank!

                  Viele Grüße,
                  Hermann

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