Hallo zusammen,
ich habe 2024 Kapitalerträge aus Aktienverkäufen (gekauft 2009 und später) in den USA erzielt und in der (2024) Anlage KAP Zeile 19 angegeben. Denke das war richtig so?
Nun möchte ich die 15% Quellensteuer ausgewiesen im Formular 1042-S für 2024 meines Brokers ebenfalls angeben. Liege ich richtig, wenn ich diese in KAP Zeile 40 (Angerechnete ausländische Steuern) angebe, oder eher 41 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) oder gar ganz woanders?
Noch eine Frage bitte:
So wie ich hier im Forum gelesen habe, werden (wenn ich es richtig verstanden habe) in der Anlage SO Erträge aus Verkäufen von Aktien angegeben, die vor 2009 gekauft wurden und vor Ablauf von 1 Jahr verkauft wurden.
Nun frage ich mich, was passiert denn mit den Erträgen aus Verkäufen von Aktien, die vor 2009 gekauft wurden aber erst nach Ablauf von 1 Jahr verkauft wurden? Muss ich die auch irgendwo angeben oder kann ich die "einfach" weglassen?
Danke Euch für Eure Hilfe!
Viele Grüße,
Hermann
ich habe 2024 Kapitalerträge aus Aktienverkäufen (gekauft 2009 und später) in den USA erzielt und in der (2024) Anlage KAP Zeile 19 angegeben. Denke das war richtig so?
Nun möchte ich die 15% Quellensteuer ausgewiesen im Formular 1042-S für 2024 meines Brokers ebenfalls angeben. Liege ich richtig, wenn ich diese in KAP Zeile 40 (Angerechnete ausländische Steuern) angebe, oder eher 41 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) oder gar ganz woanders?
Noch eine Frage bitte:
So wie ich hier im Forum gelesen habe, werden (wenn ich es richtig verstanden habe) in der Anlage SO Erträge aus Verkäufen von Aktien angegeben, die vor 2009 gekauft wurden und vor Ablauf von 1 Jahr verkauft wurden.
Nun frage ich mich, was passiert denn mit den Erträgen aus Verkäufen von Aktien, die vor 2009 gekauft wurden aber erst nach Ablauf von 1 Jahr verkauft wurden? Muss ich die auch irgendwo angeben oder kann ich die "einfach" weglassen?
Danke Euch für Eure Hilfe!
Viele Grüße,
Hermann
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