Ich bin Angestellter und habe 2024 für drei Tage nebenberuflich eine Lehrtätigkeit an einer Universität in Österreich ausgeübt. Dafür wurde ein Pauschalhonorar von 1800€ vereinbart, wobei mir nur 1440€ überwiesen und 360€ Lohnsteuer einbehalten wurden.
Kann ich die 1440€ in Anlage N in Zeile 22 eintragen, also als Übungsleiterpauschale angeben?
Kann ich die 1440€ in Anlage N in Zeile 22 eintragen, also als Übungsleiterpauschale angeben?
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